Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende -
| Kapitel 1 - Fördern und Fordern (§§ 1 - 6d) |
(1) Träger der Leistungen nach diesem Buch sind:
| 1. | die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur), soweit Nummer 2 nichts Anderes bestimmt, | |
| 2. | die kreisfreien Städte und Kreise für die Leistungen nach § 16a, das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld, soweit Arbeitslosengeld II und Sozialgeld für den Bedarf für Unterkunft und Heizung geleistet wird, die Leistungen nach § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2, § 27 Absatz 3 sowie für die Leistungen nach § 28, soweit durch Landesrecht nicht andere Träger bestimmt sind (kommunale Träger). |
Zu ihrer Unterstützung können sie Dritte mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragen; sie sollen einen Außendienst zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch einrichten.
(2) Die Länder können bestimmen, dass und inwieweit die Kreise ihnen zugehörige Gemeinden oder Gemeindeverbände zur Durchführung der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 genannten Aufgaben nach diesem Gesetz heranziehen und ihnen dabei Weisungen erteilen können; in diesen Fällen erlassen die Kreise den Widerspruchsbescheid nach dem Sozialgerichtsgesetz. § 44b Absatz 1 Satz 3 bleibt unberührt. Die Sätze 1 und 2 gelten auch in den Fällen des § 6a mit der Maßgabe, dass eine Heranziehung auch für die Aufgaben nach § 6b Abs. 1 Satz 1 erfolgen kann.
(3) Die Länder Berlin, Bremen und Hamburg werden ermächtigt, die Vorschriften dieses Gesetzes über die Zuständigkeit von Behörden für die Grundsicherung für Arbeitsuchende dem besonderen Verwaltungsaufbau ihrer Länder anzupassen.
Rechtsprechung zu § 6 SGB II
285 Entscheidungen zu § 6 SGB II in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- SG Karlsruhe, 03.03.2008 - S 14 AS 879/08
Stromschulden; kommunaler Träger; Darlehen
- LSG Hessen, 19.03.2009 - L 7 AS 53/09
Arbeitslosengeld II - Erhöhung der angemessenen Unterkunftskosten - ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2008 - L 19 AS 7/07
Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II, Beteiligtenfähigkeit ...
- BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04
Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum - ...
- BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R
Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das ...
- OLG Zweibrücken, 18.04.2007 - 5 WF 16/07
Übergang von Unterhaltsansprüchen des Leistungsempfängers gegen einen Dritten auf ...
- VGH Bayern, 16.07.2008 - 5 C 08.1191
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes
Zum selben Verfahren:
- SG Berlin, 16.11.2005 - S 55 AS 5303/05
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Querverweise
- SGB II
- Fördern und Fordern
- Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
- Zuständigkeit und Verfahren
- § 36 (Örtliche Zuständigkeit)
- Finanzierung und Aufsicht
- § 46 (Finanzierung aus Bundesmitteln)
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 76 (Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende)
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
- Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- § 23a (Aufenthaltsgewährung in Härtefällen)
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
- Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall
- Versicherter Personenkreis
- § 2 (Versicherung kraft Gesetzes)
- Bußgeldvorschriften
- § 211 (Zusammenarbeit bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten)
- Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
- Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten
- Erstattungs- und Ersatzansprüche der Leistungsträger gegen Dritte
- § 116 X (Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige)
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