Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
Drittes Kapitel - Aktive Arbeitsförderung (§§ 29 - 135) |
Sechster Abschnitt - Verbleib in Beschäftigung (§§ 95 - 111a) |
Erster Unterabschnitt - Kurzarbeitergeld (§§ 95 - 109) |
Dritter Titel - Leistungsumfang (§§ 104 - 106a) |
(1) 1Kurzarbeitergeld wird für den Arbeitsausfall für eine Dauer von längstens zwölf Monaten von der Agentur für Arbeit geleistet. 2Die Bezugsdauer gilt einheitlich für alle in einem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. 3Sie beginnt mit dem ersten Kalendermonat, für den in einem Betrieb Kurzarbeitergeld vom Arbeitgeber gezahlt wird.
(2) Wird innerhalb der Bezugsdauer für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens einem Monat kein Kurzarbeitergeld gezahlt, verlängert sich die Bezugsdauer um diesen Zeitraum.
(3) Sind seit dem letzten Kalendermonat, für den Kurzarbeitergeld gezahlt worden ist, drei Monate vergangen und liegen die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld erneut vor, beginnt eine neue Bezugsdauer.
(4) 1Saison-Kurzarbeitergeld wird abweichend von den Absätzen 1 bis 3 für die Dauer des Arbeitsausfalls während der Schlechtwetterzeit von der Agentur für Arbeit geleistet. 2Zeiten des Bezugs von Saison-Kurzarbeitergeld werden nicht auf die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld angerechnet. 3Sie gelten nicht als Zeiten der Unterbrechung im Sinne des Absatzes 3.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften vom 21.12.2015
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2016 | Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften | 21.12.2015 | |
01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 | |
30.12.2008 | Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung | 22.12.2008 |
Rechtsprechung zu § 104 SGB III
144 Entscheidungen zu § 104 SGB III in unserer Datenbank:
- SG Landshut, 29.10.2021 - S 16 AL 66/21
Ablehnung von Kurzarbeitergeld: Fehlende Anzeige von Kurzarbeit nach ...
- LSG Baden-Württemberg, 21.07.2023 - L 8 AL 1648/22 Corona
Kurzarbeitergeldanspruch - zweistufiges Verfahren - Streitgegenstand eines ...
- LSG Baden-Württemberg, 15.05.2013 - L 2 AS 1962/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 55/13 R
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- SG Dortmund, 19.07.2021 - S 28 AL 889/20
- BSG, 14.10.2020 - B 11 AL 2/20 R
Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Ausbildungsgeld - ...
- BSG, 14.05.2014 - B 11 AL 3/13 R
Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Ausbildungsgeld - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Hamburg, 23.11.2022 - L 2 AL 30/22
Anspruch auf Gewährung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III ; Keine ...
- OVG Sachsen, 31.08.2022 - 3 A 210/21