Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -

   Drittes Kapitel - Aktive Arbeitsförderung (§§ 29 - 135)   
   Sechster Abschnitt - Verbleib in Beschäftigung (§§ 95 - 111)   
   Erster Unterabschnitt - Kurzarbeitergeld (§§ 95 - 109)   
   Vierter Titel - Anwendung anderer Vorschriften (§ 107)   

§ 107
Anwendung anderer Vorschriften

(1) § 159 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 über das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen Sperrzeiten bei Meldeversäumnis gilt für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld entsprechend.

(2) § 156 über das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Zusammentreffen mit anderen Sozialleistungen gilt für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld entsprechend für die Fälle, in denen eine Altersrente als Vollrente zuerkannt ist.

Rechtsprechung zu § 107 SGB III

26 Entscheidungen zu § 107 SGB III in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:

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Literatur im Internet zu § 107 SGB III

Querverweise

Auf § 107 SGB III verweisen folgende Vorschriften:
    SGB III
      Sonderregelungen
        Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Einordnung des Arbeitsförderungsrechts in das Sozialgesetzbuch
          § 427a (Gleichstellung von Mutterschaftszeiten)
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