Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
| Viertes Kapitel - Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld (§§ 136 - 175) |
| Erster Abschnitt - Arbeitslosengeld (§§ 136 - 164) |
| Dritter Unterabschnitt - Anspruchsdauer (§§ 147 - 148) |
(1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach
| 1. | der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um drei Jahre erweiterten Rahmenfrist und | |
| 2. | dem Lebensalter, das die oder der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat. |
Die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts zum Ausschluss von Zeiten bei der Erfüllung der Anwartschaftszeit und zur Begrenzung der Rahmenfrist durch eine vorangegangene Rahmenfrist gelten entsprechend.
(2) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgt
| nach Versicherungs-
pflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindes- tens ... Monaten | und nach Voll-
endung des ... Lebensjahres | ... Monate |
| 12 | 6 | |
| 16 | 8 | |
| 20 | 10 | |
| 24 | 12 | |
| 30 | 50. | 15 |
| 36 | 55. | 18 |
| 48 | 58. | 24 |
(3) Bei Erfüllung der Anwartschaftszeit nach § 142 Absatz 2 beträgt die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld unabhängig vom Lebensalter
| nach Versicherungspflichtver-
hältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens ... Mo- naten | ... Monate |
| 6 | 3 |
| 8 | 4 |
| 10 | 5 |
Abweichend von Absatz 1 sind nur die Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der Rahmenfrist des § 143 zu berücksichtigen.
(4) Die Dauer des Anspruchs verlängert sich um die Restdauer des wegen Entstehung eines neuen Anspruchs erloschenen Anspruchs, wenn nach der Entstehung des erloschenen Anspruchs noch nicht fünf Jahre verstrichen sind; sie verlängert sich längstens bis zu der dem Lebensalter der oder des Arbeitslosen zugeordneten Höchstdauer.
Rechtsprechung zu § 147 SGB III
136 Entscheidungen zu § 147 SGB III in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 28/03 R
Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Ausnahme von der unbedingten Geltung ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2002 - L 12 AL 163/01
Arbeitslosenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2005 - L 12 (12,19) AL 279/03
Arbeitslosenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2002 - L 12 AL 163/01
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2003 - L 8 AL 536/01
Beratungsverschulden und Ablauf des Vierjahreszeitraumes in § 147 Abs 2 SGB ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Hessen, 23.04.2010 - L 7 AL 103/09
Arbeitslosengeldanspruch - Geltendmachung innerhalb der 4-Jahres-Frist des § ...
- BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 61/04 R
Wiederaufleben des Arbeitslosengeldanspruchs nach Unterbrechung - Fortwirkung der ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Schleswig-Holstein, 26.03.2010 - L 3 AL 44/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 5 AL 293/08
Vierjahresfrist bezüglich der Geltendmachung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; ...
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Querverweise
- SGB III
- Aktive Arbeitsförderung
- Aktivierung und berufliche Eingliederung
- § 45 (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung)
- Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
- Selbständige Tätigkeit
- § 93 (Gründungszuschuss)
- Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld
- Arbeitslosengeld
- Anspruchsdauer
- § 148 (Minderung der Anspruchsdauer)
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