Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
| Viertes Kapitel - Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld (§§ 136 - 175) |
| Zweiter Abschnitt - Insolvenzgeld (§§ 165 - 172) |
Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die einen Anspruch auf Insolvenzgeld begründen, gehen mit dem Antrag auf Insolvenzgeld auf die Bundesagentur über. § 165 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend. Die gegen die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer begründete Anfechtung nach der Insolvenzordnung findet gegen die Bundesagentur statt.
Rechtsprechung zu § 169 SGB III
36 Entscheidungen zu § 169 SGB III in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- SG Dortmund, 29.07.2005 - S 22 (35) AL 246/04
Kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld für Angestellte nach Niederkunft der Chefin
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 2 Sa 1230/10
Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag
- BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 310/08
Vergütung während der Kurzarbeit - Baugewerbe
- VGH Bayern, 02.05.2012 - 12 BV 10.2058
Schwerbehindertenrecht
- BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Kurzarbeitergeldanspruch - Ausschluss der ...
- LSG Hessen, 28.01.2011 - L 7 AL 80/08
Kurzarbeitergeld - kein erheblicher Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen - ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 3/08 R
Kurzarbeitergeldanspruch - Leiharbeitnehmer - vorübergehender Arbeitsausfall ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Baden-Württemberg, 14.12.2007 - L 13 AL 4932/06
Kurzarbeitergeldanspruch - Leiharbeitnehmer - vorübergehender Arbeitsausfall ...
- LSG Baden-Württemberg, 14.12.2007 - L 13 AL 4932/06
- SG Kassel, 23.02.2006 - S 11 AL 1435/03
Kurzarbeitergeldanspruch - GmbH-Geschäftsführer - Arbeitnehmereigenschaft - ...
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Querverweise
- SGB III
- Pflichten
- Pflichten im Leistungsverfahren
- Auskunfts-, Mitwirkungs- und Duldungspflichten
- § 316 (Auskunftspflicht bei Leistung von Insolvenzgeld)
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
- § 55 (Sonstige Masseverbindlichkeiten)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Einkommen
- Steuerfreie Einnahmen
- § 3
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