Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
| Erstes Kapitel - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 23) |
| Zweiter Abschnitt - Berechtigte (§§ 12 - 21) |
(1) Langzeitarbeitslose sind Arbeitslose, die ein Jahr und länger arbeitslos sind.
(2) Für Leistungen, die Langzeitarbeitslosigkeit voraussetzen, bleiben folgende Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren unberücksichtigt:
| 1. | Zeiten einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung oder zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch, | |
| 2. | Zeiten einer Krankheit, einer Pflegebedürftigkeit oder eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz, | |
| 3. | Zeiten der Betreuung und Erziehung aufsichtsbedürftiger Kinder oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger, | |
| 4. | Beschäftigungen oder selbständige Tätigkeiten bis zu einer Dauer von insgesamt sechs Monaten, | |
| 5. | Zeiten, in denen eine Beschäftigung rechtlich nicht möglich war, und | |
| 6. | kurze Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit ohne Nachweis. |
(3) Ergibt sich der Sachverhalt einer unschädlichen Unterbrechung üblicherweise nicht aus den Unterlagen der Arbeitsvermittlung, so reicht Glaubhaftmachung aus.
Rechtsprechung zu § 18 SGB III
27 Entscheidungen zu § 18 SGB III in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 20/05 R
Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber - Beginn der Antragsfrist - ...
- BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R
Eingliederungszuschuss an Arbeitgeber - Vergleich - arbeitsmarktliche Interessen ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Hessen, 11.12.2006 - L 9 AL 148/06
Eingliederungszuschuss an Arbeitgeber - Vorliegen von Vermittlungshemmnissen - ...
- LSG Hessen, 11.12.2006 - L 9 AL 148/06
- LSG Sachsen, 07.04.2005 - L 3 AL 178/04
- FG Sachsen, 28.09.2005 - 5 K 1298/04
Kindergeldanspruch für arbeitsloses Kind bzw. Kind ohne Ausbildungsplatz
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2005 - L 12 AL 39/04
Arbeitslosenversicherung
- LSG Bayern, 06.04.2001 - L 5 RJ 158/97
- LSG Bayern, 20.02.2001 - L 5 RJ 308/99
- LSG Bayern, 06.04.2001 - L 5 RJ 338/99
- LSG Bayern, 07.11.2000 - L 5 RJ 58/97
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Sozialrecht
Querverweise
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - (SGB II)
- Leistungen
- Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
- § 16e (Förderung von Arbeitsverhältnissen)
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)
- Durchführung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen
- § 104 (Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Beschäftigungsverbote
- §§ 3 ff (Beschäftigungsverbote für werdende Mütter) (zu 18 II Nr. 2)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen