Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
| Viertes Kapitel - Leistungen an Arbeitnehmer (§§ 45 - 216b) |
| Achter Abschnitt - Entgeltersatzleistungen (§§ 116 - 208) |
| Sechster Unterabschnitt - Insolvenzgeld (§§ 183 - 206) |
(1) Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie im Inland beschäftigt waren und bei
| 1. | Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihres Arbeitgebers, | |
| 2. | Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder | |
| 3. | vollständiger Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt, |
(Insolvenzereignis) für die vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben. Ein ausländisches Insolvenzereignis begründet einen Anspruch auf Insolvenzgeld für im Inland beschäftigte Arbeitnehmer. Zu den Ansprüchen auf Arbeitsentgelt gehören alle Ansprüche auf Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis. Als Arbeitsentgelt für Zeiten, in denen auch während der Freistellung eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht (§ 7 Abs. 1a Viertes Buch), gilt der auf Grund der schriftlichen Vereinbarung zur Bestreitung des Lebensunterhalts im jeweiligen Zeitraum bestimmte Betrag. Hat der Arbeitnehmer einen Teil seines Arbeitsentgelts gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Betriebsrentengesetzes umgewandelt und wird dieser Entgeltteil in den Durchführungswegen Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung verwendet, gilt, soweit der Arbeitgeber keine Beiträge an den Versorgungsträger abgeführt hat, für die Berechnung des Insolvenzgeldes die Entgeltumwandlung als nicht vereinbart.
(2) Hat ein Arbeitnehmer in Unkenntnis eines Insolvenzereignisses weitergearbeitet oder die Arbeit aufgenommen, besteht der Anspruch für die dem Tag der Kenntnisnahme vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnisses.
(3) Anspruch auf Insolvenzgeld hat auch der Erbe des Arbeitnehmers.
(4) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Beschluß des Insolvenzgerichts über die Abweisung des Antrags auf Insolvenzeröffnung mangels Masse dem Betriebsrat oder, wenn ein Betriebsrat nicht besteht, den Arbeitnehmern unverzüglich bekanntzugeben.
Rechtsprechung zu § 183 SGB III
309 Entscheidungen zu § 183 SGB III in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- LSG Baden-Württemberg, 06.02.2009 - L 8 AL 4096/06
Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsvertragsabschluss nach Eröffnung und Kenntnis des ...
- EuGH, 15.05.2003 - C-160/01
Richtlinie 80/987/EWG des Rates - Nationale Rechtsvorschriften, wonach der ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2002 - C-160/01
Karen Mau gegen Bundesanstalt für Arbeit.
- SG Leipzig, 30.03.2001 - S 6 AL 818/00
Richtlinie 80/987/EWG des Rates - Nationale Rechtsvorschriften, wonach der ...
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2002 - C-160/01
- LSG Baden-Württemberg, 15.09.2006 - L 8 AL 3427/05
Insolvenzgeldanspruch - Höhe - Arbeitsentgeltanspruch - Entgeltumwandlung - ...
- LSG Baden-Württemberg, 26.07.2002 - L 8 AL 1583/01
Betriebstätigkeit im Inland nach § 183 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III
- LSG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - L 1 AL 91/08
Anspruch auf Insolvenzgeld; Erforderlichkeit einer betrieblichen Tätigkeit in ...
- BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R
Insolvenzgeldanspruch - neues Insolvenzereignis - angeordnete Überwachung des ...
- LSG Bayern, 12.06.2008 - L 10 AL 446/05
Anspruch auf Insolvenzgeld, Berechnung der Dreimonatsfrist nach § 183 Abs. 1 S. 1 ...
- LSG Sachsen, 30.04.2008 - L 1 AL 141/07
Berechnung des Anspruchs auf Insolvenzgeld, Ende des Insolvenzgeld-Zeitraums bei ...
- BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 19/05 R
Bemessung des Insolvenzgeldes - keine Begrenzung des Bruttoarbeitsentgelts auf ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2006 - L 12 AL 193/05
Arbeitslosenversicherung
- LSG Bayern, 24.05.2007 - L 10 AL 62/06
Anspruch auf Insolvenzgeld, Berücksichtigung eines 13. Monatsgehalts
- BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 65/05 R
Insolvenzgeldanspruch - Zuordnung zum Insolvenzgeldzeitraum - zusätzliches ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Baden-Württemberg, 21.09.2005 - L 3 AL 1087/05
Insolvenzgeldanspruch - Zuordnung zum Insolvenzgeldzeitraum - zusätzliches ...
- LSG Baden-Württemberg, 21.09.2005 - L 3 AL 1087/05
- LSG Sachsen, 10.08.2005 - L 1 AL 212/03
Anspruch auf Insolvenzgeld, Zuordnung einer Jahressonderzahlung zum ...
- LSG Sachsen, 03.01.2008 - L 3 AL 215/06
Anspruch auf Insolvenzgeld, Anrechnung von Arbeitsentgeltansprüchen, Erlöschen ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2008 - L 30 AL 124/05
Insolvenzgeld; Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften; ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2005 - L 16 AL 175/05
Literatur im Internet zu § 183 SGB III
Querverweise
- SGB III
- Leistungen an Arbeitnehmer
- Entgeltersatzleistungen
- Insolvenzgeld
- § 187 (Anspruchsübergang)
- Pflichten
- Pflichten im Leistungsverfahren
- Auskunfts-, Mitwirkungs- und Duldungspflichten
- § 316 (Auskunftspflicht bei Leistung von Insolvenzgeld)
- Bußgeldvorschriften
- Bußgeldvorschriften
- § 404 (Bußgeldvorschriften)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Leistungen
- § 14 (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Einkommen
- Steuerfreie Einnahmen
- § 3
- Viertes Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
- Leistungen und Beiträge
- Beiträge
- § 22 (Entstehen der Beitragsansprüche, Zusammentreffen mehrerer Versicherungsverhältnisse)
- SGB III
- Pflichten
- Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
- Antrag und Fristen
- § 324 III (Antrag vor Leistung) (zu 183 ff)
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
- § 12 II (Juristische Personen des öffentlichen Rechts) (zu 183 ff)
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