Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -

   Fünftes Kapitel - Leistungen an Arbeitgeber (§§ 217 - 239)   
   Erster Abschnitt - Eingliederung von Arbeitnehmern (§§ 217 - 234)   
   Vierter Unterabschnitt - (weggefallen) (§§§ 229 - 234)   
§§ 229 - 234

(weggefallen)

Rechtsprechung zu §§ 229-234 SGB III

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