Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
| Zweites Kapitel - Versicherungspflicht (§§ 24 - 28a) |
| Erster Abschnitt - Beschäftigte, Sonstige Versicherungspflichtige (§§ 24 - 28) |
(1) Versicherungspflichtig sind Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt (versicherungspflichtige Beschäftigung) sind. Auszubildende, die im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz in einer außerbetrieblichen Einrichtung ausgebildet werden, und Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dualen Studiengängen stehen den Beschäftigten zur Berufsausbildung im Sinne des Satzes 1 gleich.
(2) Bei Wehrdienstleistenden und Zivildienstleistenden, denen nach gesetzlichen Vorschriften für die Zeit ihres Dienstes Arbeitsentgelt weiterzugewähren ist, gilt das Beschäftigungsverhältnis durch den Wehrdienst oder Zivildienst als nicht unterbrochen. Personen, die nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes Wehrdienst leisten, sind in dieser Beschäftigung nicht nach Absatz 1 versicherungspflichtig; sie gelten als Wehrdienst Leistende im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 2. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Personen in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes, wenn sie den Einsatzunfall in einem Versicherungspflichtverhältnis erlitten haben.
Rechtsprechung zu § 25 SGB III
500 Entscheidungen zu § 25 SGB III in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Hamburg, 01.03.2012 - L 1 KR 11/10
- SG Berlin, 24.11.2008 - S 70 AL 745/07
Arbeitslosenversicherung - Zulassung zur freiwilligen Weiterversicherung - ...
- BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R
Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Hessen, 28.10.2004 - L 14 KR 186/01
Sozialversicherungspflicht - Abgrenzung - abhängig Beschäftigter - selbständig ...
- LSG Hessen, 28.10.2004 - L 14 KR 186/01
- LSG Saarland, 17.06.2005 - L 8 AL 31/03
Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflicht - Rettungssanitäter - ...
- LSG Baden-Württemberg, 18.07.2006 - L 13 AL 1766/06
Insolvenzgeld - Arbeitnehmerbegriff - Versicherungspflicht - Mitglied und ...
- SG Altenburg, 29.08.2000 - S 7 AL 1023/99
Anspruch des kaufmännischen Geschäftsführers einer Genossenschaft auf ...
- SG Heilbronn, 11.10.2004 - S 5 AL 1427/03
Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflicht - GmbH-Geschäftsführers - ...
- LSG Saarland, 07.05.2004 - L 8 AL 29/03
Arbeitsförderungsrecht - Versicherungspflicht - mehrere gleichberechtigte ...
- BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 70/06 R
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis - ...
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Querverweise
- SGB III
- Versicherungspflicht
- Beschäftigte, Sonstige Versicherungspflichtige
- § 26 (Sonstige Versicherungspflichtige)
- Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag
- § 28a (Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag)
- Finanzierung
- Beiträge und Verfahren
- Beiträge
- § 345 (Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherungspflichtiger)
- Bußgeldvorschriften
- Bußgeldvorschriften
- § 405 (Zuständigkeit, Vollstreckung und Unterrichtung)
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