Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
| Siebtes Kapitel - Weitere Aufgaben der Bundesagentur (§§ 280 - 308) |
| Zweiter Abschnitt - Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen (§§ 284 - 303) |
| Zweiter Unterabschnitt - Beratung und Vermittlung durch Dritte (§§ 288a - 303) |
| Zweiter Titel - Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung (§§ 291 - 300) |
(1) Ein Vertrag, nach dem sich ein Vermittler verpflichtet, einem Arbeitsuchenden eine Arbeitsstelle zu vermitteln, bedarf der schriftlichen Form. In dem Vertrag ist insbesondere die Vergütung des Vermittlers anzugeben. Zu den Leistungen der Vermittlung gehören auch alle Leistungen, die zur Vorbereitung und Durchführung der Vermittlung erforderlich sind, insbesondere die Feststellung der Kenntnisse des Arbeitsuchenden sowie die mit der Vermittlung verbundene Berufsberatung. Der Vermittler hat dem Arbeitsuchenden den Vertragsinhalt in Textform mitzuteilen.
(2) Der Arbeitsuchende ist zur Zahlung der Vergütung nach Absatz 3 nur verpflichtet, wenn infolge der Vermittlung des Vermittlers der Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Der Vermittler darf keine Vorschüsse auf die Vergütungen verlangen oder entgegennehmen.
(3) Die Vergütung einschließlich der darauf entfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer darf den in § 421g Abs. 2 Satz 1 genannten Betrag nicht übersteigen, soweit nicht ein gültiger Vermittlungsgutschein in einer abweichenden Höhe nach § 421g Abs. 2 Satz 2 vorgelegt wird oder durch eine Rechtsverordnung nach § 301 für bestimmte Berufe oder Personengruppen etwas anderes bestimmt ist. Bei der Vermittlung von Personen in Au-pair-Verhältnisse darf die Vergütung 150 Euro nicht übersteigen.
(4) Ein Arbeitsuchender, der dem Vermittler einen Vermittlungsgutschein vorlegt, kann die Vergütung abweichend von § 266 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Teilbeträgen zahlen. Die Vergütung ist nach Vorlage des Vermittlungsgutscheins bis zu dem Zeitpunkt gestundet, in dem die Agentur für Arbeit nach Maßgabe von § 421g gezahlt hat.
Rechtsprechung zu § 296 SGB III
61 Entscheidungen zu § 296 SGB III in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BGH, 18.03.2010 - III ZR 254/09
Formularmäßige Vereinbarung bei Arbeitsvermittlung
- BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 56/05 R
Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2005 - L 19 (9) AL 151/04
Private Arbeitsvermittler haben bei wirtschaftlicher Verflechtung mit dem ...
- SG Aachen, 02.07.2004 - S 8 AL 23/04
Arbeitslosenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2005 - L 19 (9) AL 151/04
- BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R
Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers - ...
- LG Frankfurt/Oder, 12.07.2011 - 6a S 9/11
- LSG Sachsen, 02.12.2004 - L 3 AL 319/03
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2010 - L 5 AS 349/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende, Vermittlungsvergütung, Vermittlungsgutschein
- SG Berlin, 17.07.2007 - S 102 AS 7066/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - private ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - L 1 AL 5/07
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2006 - L 28 AL 166/03
Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers - ...
- BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 11/10 R
Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers aus Vermittlungsgutschein; ...
- SG Frankfurt/Oder, 08.11.2011 - S 30 AS 1117/08
- SG Frankfurt, 08.11.2011 - S 30 AS 1117/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2007 - L 7 AL 391/04
Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers - ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - L 9 AL 42/07
Arbeitslosenversicherung
- LSG Sachsen, 16.10.2008 - L 3 AL 224/07
Anspruch auf Vermittlungsvergütung bei Vermittlung durch Dritte, unechte ...
- LSG Sachsen, 15.09.2005 - L 3 AL 286/04
- BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 10/10 R
Private Arbeitsvermittlung - Vergütungsanspruch aus einem Vermittlungsgutschein - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Sachsen, 03.12.2009 - L 3 AL 10/07
Vergütungsanspruch aus einem Vermittlungsgutschein für einen privaten ...
- LSG Sachsen, 03.12.2009 - L 3 AL 10/07
Literatur im Internet zu § 296 SGB III
Querverweise
- SGB III
- Weitere Aufgaben der Bundesagentur
- Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen
- Beratung und Vermittlung durch Dritte
- Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung
- § 297 (Unwirksamkeit von Vereinbarungen)
- Bußgeldvorschriften
- Bußgeldvorschriften
- § 404 (Bußgeldvorschriften)
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