Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -

   Drittes Kapitel - Beratung und Vermittlung (§§ 29 - 44)   
   Erster Abschnitt - Beratung (§§ 29 - 34)   
§ 30
Berufsberatung

Die Berufsberatung umfaßt die Erteilung von Auskunft und Rat

1. zur Berufswahl, beruflichen Entwicklung und zum Berufswechsel,
2. zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe,
3. zu den Möglichkeiten der beruflichen Bildung,
4. zur Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche,
5. zu Leistungen der Arbeitsförderung.

Die Berufsberatung erstreckt sich auch auf die Erteilung von Auskunft und Rat zu Fragen der Ausbildungsförderung und der schulischen Bildung, soweit sie für die Berufswahl und die berufliche Bildung von Bedeutung sind.

Rechtsprechung zu § 30 SGB III

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 30 SGB III

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