Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
Sechstes Kapitel - Ergänzende vergabespezifische Regelungen Siebtes Kapitel - Weitere Aufgaben der Bundesagentur (§§ 280 - 304 bis 308) |
Zweiter Abschnitt - Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen (§§ 284 - 302 und 303) |
Zweiter Unterabschnitt - Beratung und Vermittlung durch Dritte (§§ 288a - 302 und 303) |
Zweiter Titel - Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung (§§ 291 - 300) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (https://dejure.org/gesetze/SGB_III/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16.07.2021
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2022 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze | 16.07.2021 |
Rechtsprechung zu § 300 SGB III
8 Entscheidungen zu § 300 SGB III in unserer Datenbank:
- LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.1999 - L 7 Ar 23/98
- SG Osnabrück, 19.07.2007 - S 20 AL 312/02
- AG Bayreuth, 30.10.1998 - 2 C 321/98
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2003 - L 15 AL 2/01
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2005 - L 7 AL 373/01
- LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - L 1 AL 44/01
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2005 - L 1 AL 77/03
Arbeitslosenversicherung
- LSG Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 - L 1 AL 84/03
Auch nur treuhänderisch verwaltetes Vermögen ist eigenes Vermögen