Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
Neuntes Kapitel - Gemeinsame Vorschriften für Leistungen (§§ 323 - 339) |
Fünfter Abschnitt - Berechnungsgrundsätze (§§ 338 - 339) |
1Für die Berechnung von Leistungen wird ein Monat mit 30 Tagen und eine Woche mit sieben Tagen berechnet. 2Bei der Anwendung der Vorschriften über die Erfüllung der für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erforderlichen Anwartschaftszeit sowie der Vorschriften über die Dauer eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach dem Ersten Abschnitt des Vierten Kapitels dieses Buches entspricht ein Monat 30 Kalendertagen. 3Satz 2 gilt entsprechend bei der Anwendung der Vorschriften über die Erfüllung der erforderlichen Vorbeschäftigungszeiten sowie der Vorschrift über die Dauer des Anspruchs auf Übergangsgeld im Anschluß an eine abgeschlossene Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 |
Rechtsprechung zu § 339 SGB III
194 Entscheidungen zu § 339 SGB III in unserer Datenbank:
- LSG Rheinland-Pfalz, 28.03.2019 - L 1 AL 12/18
Berufsausbildungsbeihilfe - Erstattungsanspruch bei Abbruch im laufenden Monat - ...
- BGH, 28.07.2020 - 6 StR 114/20
Begründung der Revision innerhalb der Monatsfrist
- VG Gera, 03.11.2022 - 3 K 819/21 Corona
Corona-Krise; Höhe der Verdienstausfallentschädigung wegen Absonderung; ...
- LSG Bayern, 23.03.2021 - L 10 AL 71/20
Arbeitsförderung: Einstellung der Arbeitsvermittlung
- BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 36/08 R
Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Ausbildungsgeld - ...
- LSG Hessen, 19.02.2016 - L 7 AL 100/14
Arbeitslosenversicherung
- LSG Bayern, 16.02.2023 - L 10 AL 124/21
Arbeitslosenversicherung: Einfluss arbeitsfreier Tage auf das Vorliegen ...
Zum selben Verfahren:
- SG Bayreuth, 04.08.2021 - S 16 AL 170/18
Arbeitslosengeld, Bescheid, Widerspruchsbescheid, Arbeitsentgelt, ...
- SG Bayreuth, 04.08.2021 - S 16 AL 170/18
- LSG Sachsen-Anhalt, 21.09.2021 - L 2 AL 36/18
Arbeitslosengeldanspruch - Verkürzung der Anwartschaftszeit auf 6 Monate - ...
- LSG Bayern, 16.02.2023 - L 10 AL 133/22
Arbeitslosenversicherung: Voraussetzung für zusammenhängende Arbeitsabschnitte ...
Querverweise
Auf § 339 SGB III verweisen folgende Vorschriften:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
- Versicherter Personenkreis
- Versicherungsberechtigung
- § 9 (Freiwillige Versicherung)