Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
| Drittes Kapitel - Aktive Arbeitsförderung (§§ 29 - 135) |
| Erster Abschnitt - Beratung und Vermittlung (§§ 29 - 43) |
| Zweiter Unterabschnitt - Vermittlung (§§ 35 - 39) |
(1) Die Agentur für Arbeit hat Ausbildungsuchenden, Arbeitsuchenden und Arbeitgebern Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung (Vermittlung) anzubieten. Die Vermittlung umfasst alle Tätigkeiten, die darauf gerichtet sind, Ausbildungsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung eines Ausbildungsverhältnisses und Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zusammenzuführen. Die Agentur für Arbeit stellt sicher, dass Ausbildungsuchende und Arbeitslose, deren berufliche Eingliederung voraussichtlich erschwert sein wird, eine verstärkte vermittlerische Unterstützung erhalten.
(2) Die Agentur für Arbeit hat durch Vermittlung darauf hinzuwirken, dass Ausbildungsuchende eine Ausbildungsstelle, Arbeitsuchende eine Arbeitsstelle und Arbeitgeber geeignete Auszubildende sowie geeignete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten. Sie hat dabei die Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit der Ausbildungsuchenden und Arbeitsuchenden sowie die Anforderungen der angebotenen Stellen zu berücksichtigen.
(3) Die Agentur für Arbeit hat Vermittlung auch über die Selbstinformationseinrichtungen nach § 40 Absatz 2 im Internet durchzuführen. Soweit es für diesen Zweck erforderlich ist, darf sie die Daten aus den Selbstinformationseinrichtungen nutzen und übermitteln.
Rechtsprechung zu § 35 SGB III
129 Entscheidungen zu § 35 SGB III in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 07.04.2011 - III R 24/08
Meldung als Arbeitsuchender - Ausländerrechtliche Hindernisse in der Person des ...
- LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07
Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe - ...
- BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R
Arbeitsvermittlung - keine Pflicht der Bundesagentur für Arbeit Bordellbetreibern ...
Zum selben Verfahren:
- SG Speyer, 04.05.2006 - S 10 AL 1020/04
Arbeitsvermittlung von Prostituierten
- SG Speyer, 04.05.2006 - S 10 AL 1020/04
- BSG, 12.05.2011 - B 11 AL 25/10 R
Unterstützende Leistungen der Beratung und Vermittlung - Erstattung von ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2010 - L 1 AL 44/08
Arbeitslosenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2010 - L 1 AL 44/08
- BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R
Arbeitsvermittlung - Vermittlungstätigkeit von Künstlerdiensten der Bundesanstalt ...
- BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R
Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers - ...
- BSG, 12.05.2011 - B 11 AL 17/10 R
Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung - keine Übernahme von ...
- BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R
Arbeitslosenhilfe - Besonderheiten des Bemessungsentgelts - Herabbemessung aus in ...
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Querverweise
- SGB III
- Allgemeine Vorschriften
- Verhältnis der Leistungen aktiver Arbeitsförderung zu anderen Leistungen
- § 22 (Verhältnis zu anderen Leistungen)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - (SGB II)
- Leistungen
- Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
- § 16 (Leistungen zur Eingliederung)
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