Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
| Zehntes Kapitel - Finanzierung (§§ 340 - 366a) |
| Dritter Abschnitt - Umlagen (§§ 354 - 362) |
| Erster Unterabschnitt - Winterbeschäftigungs-Umlage (§§ 354 - 357) |
Die Mittel für die ergänzenden Leistungen nach § 102 werden einschließlich der Verwaltungskosten und der sonstigen Kosten, die mit der Gewährung dieser Leistungen zusammenhängen, in den durch Verordnung nach § 109 Absatz 3 bestimmten Wirtschaftszweigen durch Umlage aufgebracht. Die Umlage wird unter Berücksichtigung von Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien der Wirtschaftszweige von Arbeitgebern oder gemeinsam von Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgebracht und getrennt nach Zweigen des Baugewerbes und weiteren Wirtschaftszweigen abgerechnet.
Rechtsprechung zu § 354 SGB III
27 Entscheidungen zu § 354 SGB III in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 120/03
Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Installationsarbeiten
- LSG Sachsen-Anhalt, 12.10.2011 - L 3 R 74/08
Verrechnung einer Altersrente mit einer Winterbau-Umlage durch Verwaltungsakt
- VGH Bayern, 14.08.2009 - 22 BV 07.1725
Keine Kostenfreiheit bei der Einholung von Gewerberegisterauskünften für ...
- BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 164/09
Bauliche Leistungen - Bautrocknung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2007 - L 1 AL 3/06
Arbeitslosenversicherung
- LSG Sachsen, 19.08.2010 - L 3 AL 133/06
Umlagepflicht von Trockenbauunternehmen zur Winterbauumlage
- SG Aachen, 14.08.2003 - S 15 AL 196/01
Arbeitslosenversicherung
- LSG Bayern, 23.04.2009 - L 9 AL 191/03
Winterbau-Umlage - keine Umlagepflicht von Transportbetonunternehmen - ...
- BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 41/99 R
Betriebe des Baugewerbes, überwiegende Betriebstätigkeit beim Transport von ...
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