Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
Zehntes Kapitel - Finanzierung (§§ 340 - 366a) |
Dritter Abschnitt - Umlagen (§§ 354 - 362) |
Erster Unterabschnitt - Winterbeschäftigungs-Umlage (§§ 354 - 357) |
(1) 1Die Arbeitgeber führen die Umlagebeträge über die gemeinsame Einrichtung ihres Wirtschaftszweiges oder über eine Ausgleichskasse ab. 2Dies gilt auch, wenn die Umlage gemeinsam von Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgebracht wird; in diesen Fällen gelten § 28e Abs. 1 Satz 1 und § 28g des Vierten Buches entsprechend. 3Kosten werden der gemeinsamen Einrichtung oder der Ausgleichskasse nicht erstattet. 4Die Bundesagentur kann mit der gemeinsamen Einrichtung oder der Ausgleichskasse ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren vereinbaren und dabei auf Einzelnachweise verzichten.
(2) 1Umlagepflichtige Arbeitgeber, auf die die Tarifverträge über die gemeinsamen Einrichtungen oder Ausgleichskassen keine Anwendung finden, führen die Umlagebeträge unmittelbar an die Bundesagentur ab. 2Sie haben der Bundesagentur die Mehraufwendungen für die Einziehung pauschal zu erstatten.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 | |
01.04.2006 | Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung | 24.04.2006 |
Rechtsprechung zu § 356 SGB III
11 Entscheidungen zu § 356 SGB III in unserer Datenbank:
- BGH, 10.12.2020 - IX ZR 80/20
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Abführung der Winterbeschäftigungsumlage über ...
- LSG Baden-Württemberg, 05.02.2021 - L 12 AL 1738/18
Festsetzung der Winterbeschäftigungs-Umlage - Höhe der Umlage - keine Angaben ...
- BGH, 28.01.2016 - IX ZR 117/14
- VGH Bayern, 14.08.2009 - 22 BV 07.1725
Keine Kostenfreiheit bei der Einholung von Gewerberegisterauskünften für ...
- OLG Frankfurt, 15.09.2006 - 19 U 42/06
Insolvenzanfechtung: Bundesanstalt für Arbeit als Rückgewährschuldnerin der ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2018 - L 7 AL 104/17
- OLG Frankfurt, 18.07.2018 - 4 U 184/17
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- LSG Berlin-Brandenburg, 06.02.2014 - L 29 AL 8/11
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- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2002 - L 7 AL 424/01
Zulässigkeit der Feststellung von Säumniszuschlägen für einen Zeitraum nach ...
Querverweise
Auf § 356 SGB III verweisen folgende Vorschriften:
- Viertes Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
- Meldepflichten des Arbeitgebers, Gesamtsozialversicherungsbeitrag
- Auskunfts- und Vorlagepflicht, Prüfung, Schadensersatzpflicht und Verzinsung
- § 28p (Prüfung bei den Arbeitgebern)