Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
| Elftes Kapitel - Organisation und Datenschutz (§§ 367 - 403) |
| Erster Abschnitt - Bundesagentur für Arbeit (§§ 367 - 370) |
(1) Die Bundesagentur ist der für die Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch zuständige Verwaltungsträger. Sie darf ihre Mittel nur für die gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Zwecke verwenden.
(1a) Die Bundesagentur für Arbeit nimmt auf der Grundlage des über- und zwischenstaatlichen Rechts die Funktion der Verbindungsstelle für die Aufgaben nach diesem Buch oder nach dem Zweiten Buch wahr. Hierzu gehören insbesondere
| 1. | die Koordinierung der Verwaltungshilfe und des Datenaustauschs bei grenzüberschreitenden Sachverhalten für den Bereich der Leistungen bei Arbeitslosigkeit, | |
| 2. | Aufklärung, Beratung und Information. |
(2) Die Bundesagentur darf für Bundesbehörden Dienstleistungen im Rahmen der Festlegungen des Rates der IT-Beauftragten in den Bereichen Internet-Webhosting, Dienstausweis mit elektronischer Signatur, Druck- und Kuvertierleistungen sowie Archivierung von elektronischen Informationsobjekten erbringen, soweit dies ihre durch dieses Gesetz oder andere Bundesgesetze oder auf Grund dieser Gesetze zugewiesenen Aufgaben nicht beeinträchtigt. Dadurch entstehende Kosten sind ihr zu erstatten. Das Nähere ist jeweils in Verwaltungsvereinbarungen zu regeln.
(3) Die Bundesregierung kann der Bundesagentur durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates weitere Aufgaben übertragen, die im Zusammenhang mit deren Aufgaben nach diesem Buch stehen. Die Durchführung befristeter Arbeitsmarktprogramme kann sie der Bundesagentur durch Verwaltungsvereinbarung übertragen.
(4) Die Regionaldirektionen können mit Zustimmung der Zentrale durch Verwaltungsvereinbarung die Durchführung befristeter Arbeitsmarktprogramme der Länder übernehmen.
(5) Die Agenturen für Arbeit können die Zusammenarbeit mit Kreisen und Gemeinden in Verwaltungsvereinbarungen regeln.
Rechtsprechung zu § 368 SGB III
13 Entscheidungen zu § 368 SGB III in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- SG Nürnberg, 09.05.2007 - S 19 AS 1101/06
Zum selben Verfahren:
- LSG Bayern, 25.02.2010 - L 10 AL 296/07
Rechtswidrigkeit einer aufsichtsrechtlichen Weisung des Bundesministeriums für ...
- LSG Bayern, 25.02.2010 - L 10 AL 296/07
- SG Nürnberg, 09.05.2007 - L 19 AS 1101/06
- BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 62/05 R
ESF-Unterhaltsgeld - keine Leistung der aktiven Arbeitsförderung - ...
- BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 1/09 R
Richtlinien zur Durchführung des Sofortprogramms zum Abbau von ...
- LSG Bayern, 20.04.2007 - L 8 AL 248/05
- OVG Niedersachsen, 26.07.2010 - 5 LA 435/08
Altersteilzeit im Blockmodell, hier: Bundesagentur für Arbeit
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2010 - L 18 AL 160/09
Gründungszuschuss; 90-Tage-Regelung; Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
- BFH, 30.09.2002 - VII S 16/02
Auftragsvollstreckung durch das HZA
- LSG Baden-Württemberg, 23.08.2011 - L 13 AL 350/11
Arbeitsförderung - Erprobung eines innovativen Projektes gem § 421h SGB 3 - ...
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