Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
Elftes Kapitel - Organisation und Datenschutz (§§ 367 - 399 bis 403) |
Dritter Abschnitt - Vorstand und Verwaltung (§§ 381 - 392) |
(1) 1Die Agenturen für Arbeit werden von einer Geschäftsführerin, einem Geschäftsführer oder einer Geschäftsführung geleitet. 2Eine Geschäftsführung besteht aus einer oder einem Vorsitzenden und bis zu zwei weiteren Mitgliedern.
(2) 1Die Geschäftsführerin, der Geschäftsführer oder die Mitglieder der Geschäftsführung werden vom Vorstand bestellt. 2Der Vorstand hört die Verwaltungsausschüsse zu den von ihm ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern.
(3) 1Die Geschäftsführerin, der Geschäftsführer oder die Mitglieder der Geschäftsführung sind berechtigt, an den Sitzungen des Verwaltungsausschusses teilzunehmen. 2Sie können jederzeit das Wort ergreifen.
(4) Die Geschäftsführerin, der Geschäftsführer oder die Geschäftsführung haben dem Verwaltungsausschuss regelmäßig und aus wichtigem Anlass zu berichten und ihm auf Verlangen jederzeit Auskunft über die Geschäfte der Agentur für Arbeit zu erteilen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung des Dienstrechts in der Bundesagentur für Arbeit (Dienstrechtsanpassungsgesetz BA) vom 19.07.2007
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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26.07.2007 | Gesetz zur Anpassung des Dienstrechts in der Bundesagentur für Arbeit (Dienstrechtsanpassungsgesetz BA) | 19.07.2007 |
Rechtsprechung zu § 383 SGB III
27 Entscheidungen zu § 383 SGB III in unserer Datenbank:
- BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 6.14
Anfechtung einer Personalratswahl im Hinblick auf die Anzahl der zu wählenden ...
- BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 1.14
Anfechtung einer Personalratswahl einer Agentur für Arbeit; Antragsberechtigung; ...
Zum selben Verfahren:
- VG Berlin, 02.11.2012 - 71 K 10.12
Wahlanfechtung seitens des Vorsitzenden der Geschäftsführungen der Agenturen für ...
- VG Berlin, 02.11.2012 - 71 K 10.12
- BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 4.14
Anspruch auf Fürungültigerklärung der Wahl des Personalrats einer Arbeitsagentur
- BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 5.14
Anspruch auf Fürungültigerklärung der Wahl des Personalrats einer Arbeitsagentur
- BVerwG, 11.10.2013 - 6 PB 24.13
Grundsätze zur organisationsrechtlichen Struktur der Agenturen für Arbeit
- BVerwG, 11.10.2013 - 6 PB 29.13
Konkludente Bevollmächtigung des vorsitzenden Mitglieds zur Einleitung eines ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2013 - 20 A 2467/12
Verfügen eines vorsitzenden Mitglieds der Geschäftsführung einer Agentur für ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2013 - 20 A 2467/12
- BVerwG, 11.10.2013 - 6 PB 30.13
Grundsätze zur organisationsrechtlichen Struktur der Agenturen für Arbeit
- BVerwG, 11.10.2013 - 6 PB 33.13
Konkludente Bevollmächtigung des vorsitzenden Mitglieds zur Einleitung eines ...