Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
| Zwölftes Kapitel - Bußgeldvorschriften (§§ 404 - 407) |
| Erster Abschnitt - Bußgeldvorschriften (§§ 404 - 405) |
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Unternehmer Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang ausführen lässt, indem er einen anderen Unternehmer beauftragt, von dem er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass dieser zur Erfüllung dieses Auftrags
| 1. | entgegen § 284 Abs. 1 oder § 4 Abs. 3 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes einen Ausländer beschäftigt oder | |
| 2. | einen Nachunternehmer einsetzt oder zulässt, dass ein Nachunternehmer tätig wird, der entgegen § 284 Abs. 1 oder § 4 Abs. 3 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes einen Ausländer beschäftigt. |
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
| 1. | entgegen § 43 Abs. 4 oder § 287 Abs. 3 sich die dort genannte Gebühr oder den genannten Aufwendungsersatz erstatten lässt, | |
| 2. | entgegen § 183 Abs. 4 einen dort genannten Beschluß nicht oder nicht rechtzeitig bekanntgibt, | |
| 3. | entgegen § 284 Abs. 1 oder § 4 Abs. 3 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes einen Ausländer beschäftigt, | |
| 4. | entgegen § 284 Abs. 1 oder § 4 Abs. 3 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes eine Beschäftigung ausübt, | |
| 5. | entgegen § 39 Abs. 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes eine Auskunft nicht richtig erteilt, | |
| 6. | einer vollziehbaren Anordnung nach § 288a Abs. 1 zuwiderhandelt, | |
| 7. | entgegen § 288a Abs. 2 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, | |
| 8. | entgegen § 288a Abs. 3 Satz 2 eine Maßnahme nicht duldet, | |
| 9. | einer Rechtsverordnung nach § 292 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, | |
| 10. | (weggefallen) | |
| 11. | entgegen § 296 Abs. 2 oder § 296a eine Vergütung oder einen Vorschuss entgegennimmt, | |
| 12. | entgegen § 298 Abs. 1 als privater Vermittler Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt, | |
| 13. | entgegen § 298 Abs. 2 Satz 1 oder 4 eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zurückgibt oder Daten nicht oder nicht rechtzeitig löscht, | |
| 14. | (weggefallen) | |
| 15. | (weggefallen) | |
| 16. | einer Rechtsverordnung nach § 352 Abs. 2 Nr. 2 oder § 357 Satz 1 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, | |
| 17. | (weggefallen) | |
| 18. | (weggefallen) | |
| 19. | entgegen § 312 Abs. 1 Satz 1 oder 3, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 3, eine Tatsache nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt oder eine Arbeitsbescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt, | |
| 19a. | entgegen § 312a Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2, jeweils auch in Verbindung mit Satz 3, eine Tatsache nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt, | |
| 20. | entgegen § 313 Abs. 1, auch in Verbindung mit Absatz 3, Art oder Dauer der Beschäftigung oder der selbständigen Tätigkeit oder die Höhe des Arbeitsentgelts oder der Vergütung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt oder eine Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt, | |
| 21. | entgegen § 313 Abs. 2, auch in Verbindung mit Absatz 3, einen Vordruck nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt, | |
| 22. | entgegen § 314 eine Bescheinigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ausstellt, | |
| 23. | entgegen § 315 Abs. 1, 2 Satz 1 oder Abs. 3, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 4, § 315 Abs. 5 Satz 1, § 316, § 317 oder als privater Arbeitgeber oder Träger entgegen § 318 Abs. 1 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder entgegen § 318 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 eine Mitteilung an die Agentur für Arbeit nicht oder nicht rechtzeitig erteilt, | |
| 24. | entgegen § 319 Abs. 1 Satz 1 Einsicht oder Zutritt nicht gewährt, | |
| 25. | entgegen § 320 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 oder 2 oder Abs. 5 einen Nachweis nicht, nicht richtig oder nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbringt, eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt oder eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet oder | |
| 26. | entgegen § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Ersten Buches eine Änderung in den Verhältnissen, die für einen Anspruch auf eine laufende Leistung erheblich ist, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt. |
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen der Absätze 1 und 2 Nr. 3 mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1, 5 bis 9 und 11 bis 13 mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2, 4, 16 und 26 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden.
Rechtsprechung zu § 404 SGB III
80 Entscheidungen zu § 404 SGB III in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BGH, 15.06.2005 - 2 StR 162/05
Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Genehmigung; Beauftragung eines ...
- OLG Oldenburg, 22.06.2010 - 2 SsBs 27/10
Unerlaubte Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer und unterlassene Abführung ...
- OLG Oldenburg, 09.04.2010 - 2 SsRs 46/10
Ausländerbeschäftigung: unentgeltliche Beschäftigung eines polnischen ...
- OLG Hamm, 17.02.2000 - 4 Ss OWi 1170/99
Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, Arbeitsgenehmigung, Ausländer, eine ...
- OLG Koblenz, 07.10.2003 - 1 Ss 275/03
Ausländer, unerlaubte Beschäftigung, Arbeitsgenehmigung, ausländerrechtlicher ...
- OLG Koblenz, 06.01.2003 - 1 Ss 217/02
Wiedereinsetzung, Fristversäumung, Auskunftspflicht, Arbeitgeber
- KG, 16.10.2000 - 5 Ws (B) 689/00
- LG Stuttgart, 11.11.2002 - 19 Qs 81/02
Keine Verfallsanordnung wegen versäumter Auskunftserteilung durch den Arbeitgeber ...
- OLG Hamm, 23.11.2000 - 1 Ss OWi 1037/00
Arbeit & Soziales - Arbeits - oder Gefälligkeitsverhältnis?
- OLG Hamm, 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09
- OLG Hamm, 02.02.2006 - 3 Ss 478/05
Betrug; Empfang von Leistungen; Änderung; Mitteilung; Form
- OLG Karlsruhe, 28.11.2003 - 3 Ss 215/03
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 3/06
Verfassungsrechtlcihe Zulässigkeit der Beeinflussung der gerichtlichen ...
- OLG Celle, 07.04.2003 - 21 Ss 17/03
Ausländerbeschäftigung: Vorsatz der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt bei ...
- OLG Koblenz, 29.08.2000 - 1 Ss 195/00
Verletzung der Aufsichtspflicht, Betriebsinhaber, Auffangtatbestand, milderes ...
- OLG Hamm, 21.05.2002 - 2 Ss OWi 176/02
Ausländischer Arbeitnehmer, Beschäftigung, Arbeitsamt, Genehmigung, Vorsatz, ...
- OLG Hamm, 09.10.2007 - 4 Ss OWi 436/07
Erwerbstätigkeit; Verdienst; Verwandter
- OLG Hamm, 20.11.2002 - 2 Ss OWi 898/02
Rechtsfolgenentscheidung, Strafzumessung, Bezugnahme auf Bußgeldbescheid
- OLG Hamm, 04.09.2006 - 3 Ss OWi 484/06
Unerlaubter Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers; ...
- OLG Köln, 11.08.2009 - 83 Ss 54/09
Literatur im Internet zu § 404 SGB III
Querverweise
- SGB III
- Bußgeldvorschriften
- Bußgeldvorschriften
- § 405 (Zuständigkeit, Vollstreckung und Unterrichtung)
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
- Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit
- § 40 (Versagungsgründe)
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 95 (Strafvorschriften)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Stehendes Gewerbe
- Allgemeine Erfordernisse
- § 14 (Anzeigepflicht; Verordnungsermächtigung)
- Gewerbezentralregister
- § 150a (Auskunft an Behörden oder öffentliche Auftraggeber)
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