Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
Drittes Kapitel - Aktive Arbeitsförderung (§§ 29 - 135) |
Erster Abschnitt - Beratung und Vermittlung (§§ 29 - 43) |
Dritter Unterabschnitt - Gemeinsame Vorschriften (§§ 40 - 43) |
(1) 1Die Agentur für Arbeit darf von Ausbildung- und Arbeitsuchenden keine Daten erheben, die ein Arbeitgeber vor Begründung eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses nicht erfragen darf. 2Daten über die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft, Partei, Religionsgemeinschaft oder vergleichbaren Vereinigung dürfen nur bei der oder dem Ausbildungsuchenden und der oder dem Arbeitsuchenden erhoben werden. 3Die Agentur für Arbeit darf diese Daten nur erheben, speichern und nutzen, wenn
1. | eine Vermittlung auf eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle | ||
a) | in einem Tendenzunternehmen oder -betrieb im Sinne des § 118 Absatz 1 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes oder | ||
b) | bei einer Religionsgemeinschaft oder in einer zu ihr gehörenden karitativen oder erzieherischen Einrichtung | ||
vorgesehen ist, | |||
2. | die oder der Ausbildungsuchende oder die oder der Arbeitsuchende bereit ist, auf eine solche Ausbildungs- oder Arbeitsstelle vermittelt zu werden, und | ||
3. | bei einer Vermittlung nach Nummer 1 Buchstabe a die Art der auszuübenden Tätigkeit diese Beschränkung rechtfertigt. |
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für die in § 39a genannten Personen.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU) vom 20.11.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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26.11.2019 | Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU) | 20.11.2019 | |
01.08.2019 | Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz) | 08.07.2019 | |
01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 |
Rechtsprechung zu § 41 SGB III
18 Entscheidungen zu § 41 SGB III in unserer Datenbank:
- VG Saarlouis, 31.01.2014 - 3 K 681/12
Kostenbeitrag zur Hilfe für junge Volljährige
- BSG, 16.07.2010 - B 11 AL 180/09 B
Vermittlung Arbeitsloser und Arbeitsuchender - Selbst- bzw ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 12.05.2011 - B 11 AL 17/10 R
Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung - keine Übernahme von ...
Zum selben Verfahren:
- VG Saarlouis, 31.01.2014 - 3 K 686/12
Kostenbeitrag zur Hilfe für junge Volljährige
- BSG, 06.12.2012 - B 11 AL 25/11 R
Arbeitsvermittlung - Angebot eines privaten Arbeitsvermittlers im Internetportal ...
- SG Duisburg, 06.07.2009 - S 16 AL 65/09
Arbeitslosenversicherung
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.07.2007 - L 28 B 1053/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - aufschiebende Wirkung des Widerspruches gegen ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2006 - L 8 B 77/05