Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
| Viertes Kapitel - Leistungen an Arbeitnehmer (§§ 45 - 216b) |
| Fünfter Abschnitt - Förderung der Berufsausbildung (§§ 59 - 76a) |
(1) Eine berufliche Ausbildung ist förderungsfähig, wenn sie in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seemannsgesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf betrieblich oder außerbetrieblich oder nach dem Altenpflegegesetz betrieblich durchgeführt wird und der dafür vorgeschriebene Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen worden ist.
(2) Förderungsfähig ist die erstmalige Ausbildung. Eine zweite Ausbildung kann gefördert werden, wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann und durch die zweite Ausbildung die berufliche Eingliederung erreicht wird.
(3) Nach der vorzeitigen Lösung eines Ausbildungsverhältnisses darf erneut gefördert werden, wenn für die Lösung ein berechtigter Grund bestand.
Rechtsprechung zu § 60 SGB III
245 Entscheidungen zu § 60 SGB III in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R
Kein Arbeitslosengeld II für Studenten
Zum selben Verfahren:
- BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 28/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - ...
- LSG Baden-Württemberg, 15.09.2006 - L 8 AL 5285/05
Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Förderungsfähigkeit der erstmaligen ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 68/06 R
Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Förderungsfähigkeit der erstmaligen ...
- BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 68/06 R
- LSG Hessen, 15.03.2007 - L 7 AS 22/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss - abstrakte 60 SGB 3">...
- BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei ...
- LSG Hamburg, 06.05.2008 - L 5 B 70/08
- LSG Thüringen, 17.01.2008 - L 9 AS 1264/07
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2011 - L 20 AS 1663/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Zum selben Verfahren:
- SG Aachen, 01.09.2010 - S 5 AS 436/10
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- SG Aachen, 01.09.2010 - S 5 AS 436/10
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2007 - L 7 B 209/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- SG Hamburg, 25.08.2005 - S 51 AS 896/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungsausschluss für ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2006 - L 6 AS 136/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berufliche Zweitausbildung und Anspruch auf ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2008 - L 5 B 10/08
Anspruchsausschluss für Auszubildende; Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ...
- SG Schwerin, 04.03.2007 - S 10 ER 28/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - ...
- LSG Schleswig-Holstein, 22.07.2005 - L 3 AL 92/04
- LSG Thüringen, 22.09.2005 - L 7 AS 635/05
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2009 - L 20 AS 47/09
Ausschluss von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei Teilnahme an ...
Literatur im Internet zu § 60 SGB III
Querverweise
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - (SGB II)
- Anspruchsvoraussetzungen
- § 7 (Leistungsberechtigte)
- Viertes Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
- Träger der Sozialversicherung
- Haushalts- und Rechnungswesen
- § 71b (Veranschlagung der Arbeitsmarktmittel der Bundesagentur für Arbeit)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
- Leistungen der Sozialhilfe
- Anspruch auf Leistungen
- § 22 (Sonderregelungen für Auszubildende)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (6)
Eigene Frage stellen