Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
| Viertes Kapitel - Leistungen an Arbeitnehmer (§§ 45 - 216b) |
| Fünfter Abschnitt - Förderung der Berufsausbildung (§§ 59 - 76a) |
(1) Eine berufliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, die teilweise im Ausland durchgeführt wird, ist auch für den im Ausland durchgeführten Teil förderungsfähig, wenn dieser Teil im Verhältnis zur Gesamtdauer der Ausbildung oder der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme angemessen ist und die Dauer von einem Jahr nicht übersteigt.
(2) Eine betriebliche Ausbildung, die vollständig im angrenzenden Ausland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt wird, ist förderungsfähig, wenn
| 1. | eine nach Bundes- oder Landesrecht zuständige Stelle bestätigt, dass die Ausbildung einer entsprechenden betrieblichen Ausbildung gleichwertig ist, | |
| 2. | die Ausbildung im Ausland für das Erreichen des Bildungsziels und die Beschäftigungsfähigkeit besonders dienlich ist und | |
| 3. | der Auszubildende vor Beginn der Ausbildung insgesamt drei Jahre seinen Wohnsitz im Inland hatte. |
Rechtsprechung zu § 62 SGB III
166 Entscheidungen zu § 62 SGB III in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R
Kein Arbeitslosengeld II für Studenten
Zum selben Verfahren:
- BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 28/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - ...
- BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2007 - L 7 B 209/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2011 - L 20 AS 1663/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Zum selben Verfahren:
- SG Aachen, 01.09.2010 - S 5 AS 436/10
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- SG Aachen, 01.09.2010 - S 5 AS 436/10
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2008 - L 5 B 10/08
Anspruchsausschluss für Auszubildende; Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ...
- SG Berlin, 05.12.2006 - S 104 AS 10271/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende; Arbeitslosengeld II; Leistungsausschluss für ...
- SG Berlin, 05.12.2008 - S 37 AS 23403/08
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2009 - L 20 AS 47/09
Ausschluss von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei Teilnahme an ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 06.09.2011 - L 5 AS 429/10
Betreuung; Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben; Maßnahme; ...
- BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 24/09 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - ...
- BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 145/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten - ...
- BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 97/09 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss bei Ausbildung im ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2009 - L 19 AS 60/08
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2009 - L 19 AS 60/08
- LSG Hessen, 24.11.2010 - L 6 AS 168/08
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Teilnahme eines behinderten Menschen an einer ...
Zum selben Verfahren:
- SG Dresden, 12.05.2010 - S 36 AS 1891/08
Literatur im Internet zu § 62 SGB III
Querverweise
- SGB III
- Leistungen an Arbeitnehmer
- Förderung der Berufsausbildung
- § 65 (Bedarf für den Lebensunterhalt bei beruflicher Ausbildung)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - (SGB II)
- Anspruchsvoraussetzungen
- § 7 (Leistungsberechtigte)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
- Leistungen der Sozialhilfe
- Anspruch auf Leistungen
- § 22 (Sonderregelungen für Auszubildende)
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