Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
| Viertes Kapitel - Leistungen an Arbeitnehmer (§§ 45 - 216b) |
| Fünfter Abschnitt - Förderung der Berufsausbildung (§§ 59 - 76a) |
(1) Der Auszubildende wird bei einer beruflichen Ausbildung nur gefördert, wenn er
| 1. | außerhalb des Haushaltes der Eltern oder eines Elternteils wohnt und | |
| 2. | die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern oder eines Elternteils aus nicht in angemessener Zeit erreichen kann. |
Die Voraussetzung nach Satz 1 Nr. 2 gilt jedoch nicht, wenn der Auszubildende
| 1. | das 18. Lebensjahr vollendet hat, | |
| 2. | verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist oder war, | |
| 3. | mit mindestens einem Kind zusammenlebt oder | |
| 4. | aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann. |
Eine Förderung allein für die Dauer des Berufsschulunterrichts in Blockform ist ausgeschlossen.
(2) Der Auszubildende wird bei einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme nur gefördert, wenn er die Vollzeitschulpflicht nach den Gesetzen der Länder erfüllt hat und die Maßnahme zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder zur beruflichen Eingliederung erforderlich ist und seine Fähigkeiten erwarten lassen, daß er das Ziel der Maßnahme erreicht.
Rechtsprechung zu § 64 SGB III
88 Entscheidungen zu § 64 SGB III in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - L 5 AL 21/09
Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrtkosten für Pendelfahrten zum ...
- SG Düsseldorf, 08.02.2006 - S 35 (32) AL 385/04
Arbeitslosenversicherung
- BSG, 03.05.2005 - B 7a/7 AL 52/04 R
Berufsausbildungsbeihilfe - auswärtige Unterbringung während der Zeit des ...
- BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 38/03 R
Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - auswärtige Unterbringung eines Minderjährigen ...
- LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2007 - L 3 AL 45/06
Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrkosten für Pendelfahrten zum ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 37/07 R
Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrkosten für Pendelfahrten zum ...
- BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 37/07 R
- BSG, 28.11.2007 - B 11a AL 39/06 R
Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - förderungsfähiger Personenkreis - Wohnen ...
- BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 12/07 R
Berufsausbildungsbeihilfe - Fahrkosten - monatliche Familienheimfahrt - ...
- BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 38/08 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Revisionszulassung wegen ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Sachsen, 02.10.2008 - L 3 AL 68/08
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Fahrkostenbeihilfe für ...
- LSG Sachsen, 02.10.2008 - L 3 AL 68/08
- BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R
Kein Arbeitslosengeld II für Studenten
- SG Stade, 20.04.2006 - S 6 AL 336/03
Berufsausbildungsbeihilfe - Förderungsfähigkeit - auswärtige Unterbringung - ...
- LSG Sachsen, 01.06.2006 - L 3 AL 201/03
Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe bei auswärtiger Unterbringung
- LSG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - L 5 AS 383/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Verweisung junger Erwachsener vor Vollendung ...
- LSG Bayern, 06.08.2008 - L 10 B 522/08
Zum selben Verfahren:
- LSG Baden-Württemberg, 29.10.2010 - L 12 AL 2131/08
Berufsausbildungsbeihilfe - Unterbringungskosten während des ...
- BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2006 - L 10 AS 545/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2006 - L 10 AS 545/06
- SG Lüneburg, 22.04.2009 - S 7 AL 169/07
Literatur im Internet zu § 64 SGB III
Querverweise
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - (SGB II)
- Anspruchsvoraussetzungen
- § 7 (Leistungsberechtigte)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
- Leistungen der Sozialhilfe
- Anspruch auf Leistungen
- § 22 (Sonderregelungen für Auszubildende)
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