Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -

   Drittes Kapitel - Aktive Arbeitsförderung (§§ 29 - 135)   
   Vierter Abschnitt - Berufliche Weiterbildung (§§ 81 - 87)   

§ 85
Fahrkosten

Für Übernahme und Höhe der Fahrkosten gilt § 63 Absatz 1 und 3 entsprechend.

Rechtsprechung zu § 85 SGB III

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Literatur im Internet zu § 85 SGB III

Querverweise

Auf § 85 SGB III verweisen folgende Vorschriften:
    SGB III
      Sonderregelungen
        Übergangsregelungen auf Grund von Änderungsgesetzen
          § 443 (Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt)
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