Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
| Erstes Kapitel - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 23) |
| Erster Abschnitt - Grundsätze (§§ 1 - 11) |
(1) Die Leistungen der Arbeitsförderung sollen vorrangig durch die örtlichen Agenturen für Arbeit erbracht werden. Dabei haben die Agenturen für Arbeit die Gegebenheiten des örtlichen und überörtlichen Arbeitsmarktes zu berücksichtigen.
(2) Die Agenturen für Arbeit sollen die Vorgänge am Arbeitsmarkt besser durchschaubar machen. Sie haben zum Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem örtlichen und überörtlichen Arbeitsmarkt beizutragen. Der Einsatz der aktiven Arbeitsmarktpolitik ist zur Verbesserung der Wirksamkeit und Steuerung regelmäßig durch die Agenturen für Arbeit zu überprüfen. Dazu ist ein regionales Arbeitsmarktmonitoring einzurichten. Arbeitsmarktmonitoring ist ein System wiederholter Beobachtungen, Bilanzierungen, Trendbeschreibungen und Bewertungen der Vorgänge auf dem Arbeitsmarkt einschließlich der den Arbeitsmarktausgleich unterstützenden Maßnahmen.
(3) Die Agenturen für Arbeit arbeiten zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Gemeinden, Kreisen und Bezirken sowie den weiteren Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, den Kammern und berufsständischen Organisationen, zusammen. Sie sollen ihre Planungen rechtzeitig mit Trägern von Maßnahmen der Arbeitsförderung erörtern.
Rechtsprechung zu § 9 SGB III
22 Entscheidungen zu § 9 SGB III in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LAG Hessen, 07.08.2008 - 9 TaBVGa 188/08
Antrag auf Abbruch der Wahl eines Betriebsrats in einem Jobcenter im Eilverfahren ...
- SG Berlin, 24.07.2006 - S 77 AL 1354/03
Förderung der beruflichen Weiterbildung - Ablehnung der Zulassung einer Maßnahme ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2007 - L 12 B 47/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Hessen, 23.08.2005 - L 9 AS 34/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2005 - L 9 B 12/05
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- SG Saarbrücken, 04.03.2005 - S 21 ER 1/05
Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche Gemeinschaft - Beweislast
- LSG Bayern, 22.09.2009 - L 11 AS 533/09
Anspruch auf Gewährung einer Berufsausbildungsbeihilfe; Zusammenarbeit mit ...
- BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04
Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie
- LSG Baden-Württemberg, 15.09.2006 - L 8 AS 5071/05
Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistungen und ...
- LSG Bayern, 29.05.2006 - L 7 B 446/05
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Querverweise
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - (SGB II)
- Leistungen
- Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
- § 18 (Örtliche Zusammenarbeit)
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