Viertes Buch Sozialgesetzbuch
- Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung -
| Erster Abschnitt - Grundsätze und Begriffsbestimmungen (§§ 1 - 18h) |
| Zweiter Titel - Beschäftigung und selbständige Tätigkeit (§§ 7 - 13) |
(1) Hausgewerbetreibende sind selbständig Tätige, die in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften gewerblich arbeiten, auch wenn sie Roh- oder Hilfsstoffe selbst beschaffen oder vorübergehend für eigene Rechnung tätig sind.
(2) Heimarbeiter sind sonstige Personen, die in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften erwerbsmäßig arbeiten, auch wenn sie Roh- oder Hilfsstoffe selbst beschaffen; sie gelten als Beschäftigte.
(3) Als Arbeitgeber der Hausgewerbetreibenden oder Heimarbeiter gilt, wer die Arbeit unmittelbar an sie vergibt, als Auftraggeber der, in dessen Auftrag und für dessen Rechnung sie arbeiten.
(4) Zwischenmeister ist, wer, ohne Arbeitnehmer zu sein, die ihm übertragene Arbeit an Hausgewerbetreibende oder Heimarbeiter weitergibt.
(5) Als Hausgewerbetreibende, Heimarbeiter oder Zwischenmeister gelten auch die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Buchstaben a, c und d des Heimarbeitsgesetzes gleichgestellten Personen. Dies gilt nicht für das Recht der Arbeitsförderung.
Rechtsprechung zu § 12 SGB IV
18 Entscheidungen zu § 12 SGB IV in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - L 5 KR 28/07
- LSG Bayern, 08.05.2007 - L 5 KR 12/04
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - L 30 AL 49/08
Arbeitslosengeld; Rundfunkmitarbeiter; programmgestaltende Tätigkeit; Erstellung ...
- LSG Rheinland-Pfalz, 17.10.2011 - L 4 R 396/11
Zur Kostenauferlegung an eine Behörde beí unterlassener Ermittlung im ...
- LSG Baden-Württemberg, 31.10.2007 - L 5 KR 2154/06
Sozialversicherungspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis - Vortäuschung - ...
- LAG Hamm, 20.10.2006 - 4 Sa 280/06
betriebliche Altersversorgung, Heimarbeiter, Betriebsvereinbarung, Auslegung
- LSG Bayern, 14.02.2006 - L 5 KR 132/04
- LSG Schleswig-Holstein, 31.08.2005 - L 5 KR 40/04
Sozialversicherungspflicht - Vorliegen einer selbstständigen hauptberuflichen ...
- SG Hamburg, 20.06.2011 - S 6 R 887/10
Aufwendungsausgleichsrecht - Begriff des Arbeitnehmers - freie Mitarbeiter von ...
- SG Stade, 15.12.2010 - S 22 KN 12/07
Leistung zur Teilhabe - Hörgeräte - Kostenerstattung - Altersteilzeit - ...
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Querverweise
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Allgemeine Vorschriften
- Berechtigte
- § 13 (Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter)
- Versicherungspflicht
- Beschäftigte, Sonstige Versicherungspflichtige
- § 27 (Versicherungsfreie Beschäftigte)
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