Viertes Buch Sozialgesetzbuch
- Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung -

   Erster Abschnitt - Grundsätze und Begriffsbestimmungen (§§ 1 - 18h)   
   Dritter Titel - Arbeitsentgelt und sonstiges Einkommen (§§ 14 - 18)   
§ 16
Gesamteinkommen

Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.

Rechtsprechung zu § 16 SGB IV

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 16 SGB IV

Querverweise

Auf § 16 SGB IV verweisen folgende Vorschriften:

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