Viertes Buch Sozialgesetzbuch
- Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung -
| Vierter Abschnitt - Träger der Sozialversicherung (§§ 29 - 90a) |
| Erster Titel - Verfassung (§§ 29 - 42) |
(1) Durch Satzung können
| 1. | der Erlass von Widerspruchsbescheiden und | ||
| 2. | in der Unfallversicherung ferner | ||
| a) | die erstmalige Entscheidung über Renten, Entscheidungen über Rentenerhöhungen, Rentenherabsetzungen und Rentenentziehungen wegen Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse, | ||
| b) | Entscheidungen über Abfindungen mit Gesamtvergütungen, Renten als vorläufige Entschädigungen, laufende Beihilfen und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit | ||
| besonderen Ausschüssen übertragen werden. § 35 Abs. 2 gilt entsprechend. | |||
(2) Die Satzung regelt das Nähere, insbesondere die Zusammensetzung der besonderen Ausschüsse und die Bestellung ihrer Mitglieder. Zu Mitgliedern der besonderen Ausschüsse können nur Personen bestellt werden, die die Voraussetzungen der Wählbarkeit als Organmitglied erfüllen und, wenn die Satzung deren Mitwirkung vorsieht, Bedienstete des Versicherungsträgers. In Angelegenheiten der Künstlersozialversicherung können auf Vorschlag der Künstlersozialkasse zu Mitgliedern der besonderen Ausschüsse Personen aus den Kreisen der nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherten und der zur Künstlersozialabgabe Verpflichteten und Bedienstete der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung bestellt werden.
(3) Die §§ 40 bis 42 sowie § 63 Abs. 3a und 4 gelten für die ehrenamtlichen Mitglieder der besonderen Ausschüsse entsprechend.
Rechtsprechung zu § 36a SGB IV
18 Entscheidungen zu § 36a SGB IV in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2008 - L 2 U 321/08
(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - rechtswidriger Rentenherabsetzungs- und ...
- SG Düsseldorf, 02.09.2008 - S 6 U 191/05
Berufsgenossenschaft muss über Widersprüche von Versicherten in ordnungsgemäßer ...
- BSG, 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Abgrenzung - Zusicherung - ...
- SG Düsseldorf, 02.09.2008 - S 6 U 95/04
Berufsgenossenschaft muss über Widersprüche von Versicherten in ordnungsgemäßer ...
- BSG, 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - beachtlicher Verfahrensfehler gem § ...
- BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 - ...
- BSG, 11.11.2003 - B 2 U 51/02 R
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Versicherungspflicht - ...
- BSG, 02.02.1999 - B 2 U 7/98 R
Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche Tätigkeit - arbeitnehmerähnliche ...
- BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge - ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - L 22 U 119/08
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Querverweise
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
- Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
- Organisation
- Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
- § 143b (Organe)
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