Viertes Buch Sozialgesetzbuch
- Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung -
Vierter Abschnitt - Träger der Sozialversicherung (§§ 29 - 90a) |
Zweiter Titel - Zusammensetzung, Wahl und Verfahren der Selbstverwaltungsorgane, Versichertenältesten und Vertrauenspersonen (§§ 43 - 66) |
(1) Jedes Selbstverwaltungsorgan gibt sich eine Geschäftsordnung.
(2) 1Die Selbstverwaltungsorgane werden von ihren Vorsitzenden nach Bedarf einberufen. 2Sie müssen einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder es verlangt.
(3) 1Die Sitzungen des Vorstands sind nicht öffentlich. 2Die Sitzungen der Vertreterversammlung sind öffentlich, soweit sie sich nicht mit personellen Angelegenheiten des Versicherungsträgers, Grundstücksgeschäften oder geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen (§ 35 des Ersten Buches) befassen. 3Für weitere Beratungspunkte kann in nicht-öffentlicher Sitzung die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden; der Beschluss ist in öffentlicher Sitzung bekannt zu geben.
(3a) 1Ein Mitglied eines Selbstverwaltungsorgans darf bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend sein, wenn hierbei personenbezogene Daten eines Arbeitnehmers offengelegt werden, der ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, oder wenn das Mitglied des Selbstverwaltungsorgans Angehöriger der Personalverwaltung des Betriebes ist, dem der Arbeitnehmer angehört. 2Diesen Personen darf insbesondere auch bei der Vorbereitung einer Beratung keine Kenntnis von solchen Daten gegeben werden. 3Personenbezogene Daten im Sinne der Sätze 1 und 2 sind
1. | die in § 76 Abs. 1 des Zehnten Buches bezeichneten Daten und | |
2. | andere Daten, soweit Grund zur Annahme besteht, dass durch die Kenntnisnahme der genannten Personen schutzwürdige Belange des Arbeitnehmers beeinträchtigt werden. |
(4) 1Ein Mitglied eines Selbstverwaltungsorgans darf bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend sein, wenn ein Beschluss ihm selbst, einer ihm nahestehenden Person (§ 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung) oder einer von ihm vertretenen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. 2Satz 1 gilt nicht, wenn das Mitglied nur als Angehöriger einer Personengruppe beteiligt ist, deren gemeinsame Interessen durch die Angelegenheit berührt werden.
(5) Der Vorstand kann zu Tagesordnungspunkten, bei denen wesentliche Fragen der Gesundheit berührt werden, einen auf den jeweiligen Gebieten der Sozialmedizin und der Sozialversicherung fachlich einschlägig erfahrenen Arzt mit beratender Stimme hinzuziehen.
organe § 44Zusammensetzung der Selbstverwaltungs-
organe § 45Sozialversicherungs-
wahlen § 46Wahl der Vertreterversammlung § 47Gruppenzugehörigkeit § 48Vorschlagslisten § 48aVorschlagsrecht der Arbeitnehmer-
vereinigungen § 48bFeststellungs-
verfahren § 48cFeststellung der allgemeinen Vorschlags-
berechtigung § 49Stimmenzahl § 50Wahlrecht § 51Wählbarkeit § 52Wahl des Vorstandes § 53Wahlorgane § 54Durchführung der Wahl § 55Wahlunterlagen und Mitwirkung der Arbeitgeber § 56Wahlordnung § 57Rechtsbehelfe im Wahlverfahren § 58Amtsdauer § 59Verlust der Mitgliedschaft § 60Ergänzung der Selbstverwaltungs-
organe § 61Wahl der Versichertenältesten und der Vertrauenspersonen § 62Vorsitzende der Selbstverwaltungs-
organe § 63Beratung § 64Beschlussfassung § 64aHybride und digitale Sitzungen § 65Getrennte Abstimmung § 66Erledigungs-
ausschüsse
Rechtsprechung zu § 63 SGB IV
16 Entscheidungen zu § 63 SGB IV in unserer Datenbank:
- BSG, 19.10.2023 - B 1 KR 22/22 R
Krankenversicherung - Medizinischer Dienst - Amtsenthebung eines Geschäftsführers ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Rheinland-Pfalz, 03.02.2022 - L 5 KR 224/19
- SG Mainz, 30.10.2019 - S 14 KR 35/18
Krankenversicherung - Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK) ...
- LSG Hamburg, 20.07.2017 - L 1 KR 24/15
Krankenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2021 - L 10 KR 873/20
Unzulässigkeit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen ...
- LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 39/13
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Enthebung vom Amt des Vorstands einer ...
- LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 U 3466/12
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Gefahrtarif 2008 - ...
- OLG Köln, 16.01.2014 - 25 UF 128/13
Durchführung des Versorgungsausgleichs unter türkischen Ehegatten hinsichtlich in ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 22.01.2014 - 25 UF 128/13
Durchführung des Versorgungsausgleichs unter türkischen Ehegatten hinsichtlich in ...
- OLG Köln, 22.01.2014 - 25 UF 128/13
- LSG Hessen, 17.12.1996 - L 8 Kn 920/96
Widerspruchsausschuß - Beratungs- und Abstimmungsverbot - schutzwürdige Daten