Viertes Buch Sozialgesetzbuch
- Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung -
| Vierter Abschnitt - Träger der Sozialversicherung (§§ 29 - 90a) |
| Fünfter Titel - Aufsicht (§§ 87 - 90a) |
(1) Der Zuständigkeitsbereich im Sinne des § 90 wird bestimmt:
| 1. | bei Ortskrankenkassen durch die Region, für die sie bestehen (§ 143 des Fünften Buches), | |
| 2. | bei Betriebskrankenkassen durch die Betriebe, für die sie ihrer Satzung nach zuständig sind; unselbständige Betriebsteile mit weniger als zehn Mitgliedern in einem Land bleiben unberücksichtigt, | |
| 3. | bei Innungskrankenkassen durch die Bezirke der Handwerksinnungen, für die sie ihrer Satzung nach bestehen, | |
| 4. | bei Ersatzkassen durch die in der Satzung festgelegten Bezirke. |
(2) Enthält die Satzung einer Betriebs- oder Innungskrankenkasse eine Regelung nach § 173 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des Fünften Buches in der ab 1. Januar 1996 geltenden Fassung, wird der Zuständigkeitsbereich bestimmt durch die Region (§ 173 Abs. 2 Satz 2 des Fünften Buches), für die sie ihrer Satzung nach zuständig ist.
Rechtsprechung zu § 90a SGB IV
11 Entscheidungen zu § 90a SGB IV in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LAG Niedersachsen, 01.11.2011 - 3 Sa 607/11
Dienstordnungsangestellte - Anwendbarkeit des Beamtenrechts für Bundes oder ...
- LAG Niedersachsen, 01.11.2011 - 3 Sa 608/11
Dienstordnungsangestellte - Anwendbarkeit des Beamtenrechts für Bundes- oder ...
- LAG Niedersachsen, 01.11.2011 - 3 Sa 567/11
Dienstordnungsangestellte - Anwendbarkeit des Beamtenrechts für Bundes- oder ...
- LAG Niedersachsen, 01.11.2011 - 3 Sa 865/11
Dienstordnungsangestellte - Anwendbarkeit des Beamtenrechts für Bundes- oder ...
- LAG Niedersachsen, 13.09.2011 - 3 Sa 147/11
Versorgungsbezüge eines Dienstordnungsangestellten bei Fusion einer ...
- LSG Baden-Württemberg, 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08
Vergabe - Vergabe von Rabattverträgen bei patentgeschützten Wirkstoffen
- VK Sachsen, 19.12.2008 - 1/SVK/061-08
Vergabe - Rabattverträge: Zuständigkeit der VK der Länder oder des Bundes?
- VK Sachsen, 19.12.2008 - 1/SVK/064-08
Vergabe - Rabattverträge: Zuständigkeit der VK der Länder oder des Bundes?
- BVerwG, 12.01.2006 - 6 P 6.05
Mitbestimmung des Personalrats in Personalangelegenheiten; leitender Angestellter ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 18.01.2005 - PB 15 S 1712/03
Keine Ausnahme vom Mitbestimmungsrecht bei der Besetzung der Bereichsleiterstelle ...
- VGH Baden-Württemberg, 18.01.2005 - PB 15 S 1712/03
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Querverweise
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
- Aufbringung der Mittel
- Gemeinsame Vorschriften
- Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren
- § 187a (Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung)
- Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
- Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten
- Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander und mit Dritten
- Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander
- § 94 (Arbeitsgemeinschaften)
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