Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -
| Teil 1 - Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen (§§ 1 - 67) |
| Kapitel 1 - Allgemeine Regelungen (§§ 1 - 16) |
(1) Im Rahmen der durch Gesetz, Rechtsverordnung oder allgemeine Verwaltungsvorschrift getroffenen Regelungen sind die Rehabilitationsträger verantwortlich, dass
| 1. | die im Einzelfall erforderlichen Leistungen zur Teilhabe nahtlos, zügig sowie nach Gegenstand, Umfang und Ausführung einheitlich erbracht werden, | |
| 2. | Abgrenzungsfragen einvernehmlich geklärt werden, | |
| 3. | Beratung entsprechend den in §§ 1 und 4 genannten Zielen geleistet wird, | |
| 4. | Begutachtungen möglichst nach einheitlichen Grundsätzen durchgeführt werden sowie | |
| 5. | Prävention entsprechend dem in § 3 genannten Ziel geleistet wird. |
(2) Die Rehabilitationsträger und ihre Verbände sollen zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben zur Teilhabe behinderter Menschen insbesondere regionale Arbeitsgemeinschaften bilden. § 88 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Zehnten Buches gilt entsprechend.
Rechtsprechung zu § 12 SGB IX
16 Entscheidungen zu § 12 SGB IX in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 4 R 1296/11
Krankenversicherung - Kostenerstattung für eine stationäre Krankenhausbehandlung ...
- BSG, 07.09.2010 - B 5 R 104/08 R
Rehabilitation - Ermittlung der Berechnungsgrundlage des Übergangsgeldes
- LSG Hessen, 02.10.2009 - L 5 R 315/08
Leistung zur Teilhabe - Begriffe der Berufsausbildung und Weiterbildung - ...
- BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 20/07 R
Krankenversicherung - Annahme einer Krankenhausbehandlung auf psychiatrischem ...
- SG Stade, 14.07.2011 - S 5 R 176/11
Leistung zur medizinischen Rehabilitation - psychische Erkrankung - einstweiliger ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 15.09.2010 - L 1 R 163/10
- LSG Sachsen, 19.04.2011 - L 5 R 6/10
Anspruch auf Gewährung von berufsfördernden Leistungen zur Teilhabe am ...
- BSG, 17.06.2008 - B 1 KR 31/07 R
Krankenversicherung - keine Begrenzung des krankenversicherungsrechtlichen ...
- BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 21/05 R
Vergütung einer Krankenhausbehandlung; Notwendigkeit zur Behandlung mit den ...
- BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 19/05 R
Krankenversicherung - Prüfung der Notwendigkeit einer vollstationären ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Sozialrecht
Querverweise
- SGB IX
- Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen
- Allgemeine Regelungen
- § 13 (Gemeinsame Empfehlungen)
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
- Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
- Aufgaben
- § 275 (Begutachtung und Beratung)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen