Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -
| Teil 2 - Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) (§§ 68 - 160) |
| Kapitel 12 - Werkstätten für behinderte Menschen (§§ 136 - 144) |
(1) Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen, können 50 vom Hundert des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages solcher Aufträge (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten) auf die Ausgleichsabgabe anrechnen. Dabei wird die Arbeitsleistung des Fachpersonals zur Arbeits- und Berufsförderung berücksichtigt, nicht hingegen die Arbeitsleistung sonstiger nichtbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei Weiterveräußerung von Erzeugnissen anderer anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen wird die von diesen erbrachte Arbeitsleistung berücksichtigt. Die Werkstätten bestätigen das Vorliegen der Anrechnungsvoraussetzungen in der Rechnung.
(2) Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass
| 1. | die Aufträge innerhalb des Jahres, in dem die Verpflichtung zur Zahlung der Ausgleichsabgabe entsteht, von der Werkstatt für behinderte Menschen ausgeführt und vom Auftraggeber bis spätestens 31. März des Folgejahres vergütet werden und | |
| 2. | es sich nicht um Aufträge handelt, die Träger einer Gesamteinrichtung an Werkstätten für behinderte Menschen vergeben, die rechtlich unselbständige Teile dieser Einrichtung sind. |
(3) Bei der Vergabe von Aufträgen an Zusammenschlüsse anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen gilt Absatz 2 entsprechend.
Rechtsprechung zu § 140 SGB IX
14 Entscheidungen zu § 140 SGB IX in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VG Köln, 29.11.2007 - 26 K 1650/07
- VG Hannover, 22.04.2008 - 3 A 3267/05
Höhe der Ausgleichsabgabe nach § 77 SGB IX für ein Luftverkehrsunternehmen; ...
- BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08
Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1289/03
SchwbG 1986 § 5 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1290/03
SchwbG 1986 § 5 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. ...
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1427/04
SchwbG 1986 § 5 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. ...
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1428/04
SchwbG 1986 § 5 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. ...
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1785/01
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 2404/02
SchwbG 1986 § 5 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. ...
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1290/03
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