Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -
| Teil 1 - Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen (§§ 1 - 67) |
| Kapitel 2 - Ausführung von Leistungen zur Teilhabe (§§ 17 - 21a) |
(1) Die Verträge über die Ausführung von Leistungen durch Rehabilitationsdienste und -einrichtungen, die nicht in der Trägerschaft eines Rehabilitationsträgers stehen, enthalten insbesondere Regelungen über
| 1. | Qualitätsanforderungen an die Ausführung der Leistungen, das beteiligte Personal und die begleitenden Fachdienste, | |
| 2. | Übernahme von Grundsätzen der Rehabilitationsträger zur Vereinbarung von Vergütungen, | |
| 3. | Rechte und Pflichten der Teilnehmer, soweit sich diese nicht bereits aus dem Rechtsverhältnis ergeben, das zwischen ihnen und dem Rehabilitationsträger besteht, | |
| 4. | angemessene Mitwirkungsmöglichkeiten der Teilnehmer an der Ausführung der Leistungen, | |
| 5. | Geheimhaltung personenbezogener Daten sowie | |
| 6. | die Beschäftigung eines angemessenen Anteils behinderter, insbesondere schwerbehinderter Frauen, | |
| 7. | das Angebot, Beratung durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung in Anspruch zu nehmen. |
(2) Die Rehabilitationsträger wirken darauf hin, dass die Verträge nach einheitlichen Grundsätzen abgeschlossen werden; sie können über den Inhalt der Verträge gemeinsame Empfehlungen nach § 13 sowie Rahmenverträge mit den Arbeitsgemeinschaften der Rehabilitationsdienste und -einrichtungen vereinbaren. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz wird beteiligt.
(3) Verträge mit fachlich nicht geeigneten Diensten oder Einrichtungen werden gekündigt. Stationäre Rehabilitationseinrichtungen sind nur dann als geeignet anzusehen, wenn sie nach § 20 Abs. 2 Satz 2 zertifiziert sind.
(4) Absatz 1 Nr. 1 und 3 bis 6 wird für eigene Einrichtungen der Rehabilitationsträger entsprechend angewendet.
Rechtsprechung zu § 21 SGB IX
24 Entscheidungen zu § 21 SGB IX in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - L 17 B 972/07
Rechtsweg für Abschluss eines Belegungsvertrages
Zum selben Verfahren:
- BSG, 22.04.2009 - B 13 SF 1/08 R
Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - öffentlich-rechtliche ...
- BSG, 22.04.2009 - B 13 SF 1/08 R
- LSG Baden-Württemberg, 22.02.2006 - L 5 AL 4767/03
Teilhabe am Arbeitsleben - Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in WfB - ...
- LSG Rheinland-Pfalz, 12.01.2004 - L 2 RJ 160/03
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2006 - L 4 RA 45/03
Rentenversicherung
- SG Stuttgart, 17.09.2008 - S 4 R 6226/07
Anspruch auf die Durchführung einer vom Rentenversicherungsträger bewilligten ...
- LSG Bayern, 26.11.2003 - L 16 RJ 263/03
- LSG Hessen, 10.04.2006 - L 2 R 45/05
Rehabilitation - Kostenerstattung einer selbstbeschafften stationären Behandlung ...
- LSG Thüringen, 30.01.2004 - L 6 RJ 914/03
- LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 4 R 1296/11
Krankenversicherung - Kostenerstattung für eine stationäre Krankenhausbehandlung ...
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Querverweise
- Umsatzsteuergesetz (UStG)
- Steuerbefreiungen und Steuervergütungen
- § 4 (Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen)
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Leistungen
- Leistungen zur Teilhabe
- Umfang der Leistungen
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben
- § 15 (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation)
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
- Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
- Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen
- Heilbehandlung
- § 34 (Durchführung der Heilbehandlung)
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