Zu § 90 SGB IX in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung. Synopse
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
Teil 2 - Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht) (§§ 90 - 150a) |
Kapitel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 90 - 98) |
(1) 1Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. 2Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
(2) Besondere Aufgabe der medizinischen Rehabilitation ist es, eine Beeinträchtigung nach § 99 Absatz 1 abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder die Leistungsberechtigten soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.
(3) Besondere Aufgabe der Teilhabe am Arbeitsleben ist es, die Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer der Eignung und Neigung der Leistungsberechtigten entsprechenden Beschäftigung sowie die Weiterentwicklung ihrer Leistungsfähigkeit und Persönlichkeit zu fördern.
(4) Besondere Aufgabe der Teilhabe an Bildung ist es, Leistungsberechtigten eine ihren Fähigkeiten und Leistungen entsprechende Schulbildung und schulische und hochschulische Aus- und Weiterbildung für einen Beruf zur Förderung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
(5) Besondere Aufgabe der Sozialen Teilhabe ist es, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Rechtsprechung zu § 90 SGB IX
107 Entscheidungen zu § 90 SGB IX in unserer Datenbank:
- LAG Niedersachsen, 23.10.2018 - 11 Sa 225/18
Formale Anforderungen an die Stellung eines Gleichstellungsantrags
- LSG Sachsen, 13.07.2022 - L 8 SO 48/21
Eingliederungshilfeträger haben im Einzelfall Aufwendungen für eine persönliche ...
- LSG Bayern, 14.06.2023 - L 8 SO 105/23
Sozialhilfe: Anspruch auf Kinderbetreuung im Rahmen von Haushaltshilfe
Zum selben Verfahren:
- SG München, 26.04.2023 - S 48 SO 109/23
Anspruch auf einfachen Elternassistenz bei Abwesenheit des Elternteils während ...
- SG München, 26.04.2023 - S 48 SO 109/23
- VG Minden, 17.02.2020 - 6 L 24/20
- LSG Baden-Württemberg, 01.03.2023 - L 2 SO 304/23
Behindertenrecht - Eingliederungshilfe - Hilfe zur Schulbildung - gehörloses Kind ...
- OVG Niedersachsen, 18.01.2024 - 14 PA 130/23
Assistenzhund; Eingliederungshilfe; Opferentschädigungsgesetz; PTBS
- SG Freiburg, 05.12.2022 - S 9 SO 3201/22
Schwerbehindertenrecht - Eingliederungshilfe - persönliche Assistenz für ein an ...
- LSG Baden-Württemberg, 27.07.2022 - L 5 KR 2686/21
Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Begleitung eines an Diabetes ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2020 - L 8 SO 132/20
Querverweise
Auf § 90 SGB IX verweisen folgende Vorschriften:
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)
- Grundsätze der Leistungen
- § 99 (Leistungsberechtigung, Verordnungsermächtigung)