Die §§ 90 bis 122 und §§ 135 bis 150 SGB IX n.F. sind am 1.1.2020 in Kraft getreten.
Zu § 92 SGB IX in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung. Synopse
Zu § 92 SGB IX in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung. Synopse
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
Teil 2 - Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht) (§§ 90 - 150a) |
Kapitel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 90 - 98) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 92 SGB IX
22 Entscheidungen zu § 92 SGB IX in unserer Datenbank:
- BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 622/15
Auflösende Bedingung - teilweise Erwerbsminderung
- LSG Baden-Württemberg, 18.10.2023 - L 2 SO 3211/21
Eingliederungshilfe - Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf - häusliche ...
- BSG, 08.11.2022 - B 8 SO 12/22 B
Aufwendungsersatz für Leistungen der Eingliederungshilfe; Grundsatzrüge im ...
- BSG, 14.07.2022 - B 8 SO 10/21 B
Kostenbeteiligung zu einer Eingliederungshilfe; Grundsatzrüge im ...
- LSG Sachsen, 13.07.2022 - L 8 SO 48/21
Eingliederungshilfeträger haben im Einzelfall Aufwendungen für eine persönliche ...
- BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19
Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung
- LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - L 1 SO 71/19
Keine Funktionsnachfolge im Bereich der Eingliederungshilfe
- BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 285/17
Auflösende Bedingung - beurlaubter Beamter
- VG Würzburg, 20.02.2018 - W 3 S 18.74
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zustimmung zur Beendigung des ...
- BFH, 27.10.2021 - III R 19/19
Kindergeld; Feststellung der Fähigkeit volljähriger behinderter Kinder zum ...
Querverweise
Auf § 92 SGB IX verweisen folgende Vorschriften:
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)
- Statistik
- § 144 (Erhebungsmerkmale)