Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Krankenversicherung -
| Viertes Kapitel - Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (§§ 69 - 140h) |
| Dritter Abschnitt - Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen (§§ 107 - 114) |
(1) Ein Versorgungsvertrag nach § 109 Abs. 1 kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Jahr ganz oder teilweise gekündigt werden, von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen nur gemeinsam und nur aus den in § 109 Abs. 3 Satz 1 genannten Gründen. Eine Kündigung ist nur zulässig, wenn die Kündigungsgründe nicht nur vorübergehend bestehen. Bei Plankrankenhäusern ist die Kündigung mit einem Antrag an die zuständige Landesbehörde auf Aufhebung oder Änderung des Feststellungsbescheids nach § 8 Abs. 1 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zu verbinden, mit dem das Krankenhaus in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen worden ist.
(2) Die Kündigung durch die in Absatz 1 Satz 1 genannten Verbände erfolgt im Benehmen mit den als Pflegesatzparteien betroffenen Krankenkassen. Sie wird mit der Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde wirksam. Diese hat ihre Entscheidung zu begründen. Bei Plankrankenhäusern kann die Genehmigung nur versagt werden, wenn und soweit das Krankenhaus für die Versorgung unverzichtbar ist. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die zuständige Landesbehörde nicht innerhalb von drei Monaten nach Mitteilung der Kündigung widersprochen hat. Die Landesbehörde hat einen Widerspruch spätestens innerhalb von drei weiteren Monaten schriftlich zu begründen.
Rechtsprechung zu § 110 SGB V
43 Entscheidungen zu § 110 SGB V in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VG Freiburg, 20.02.2002 - 1 K 148/00
Kündigung eines Versorgungsvertrags mit einem Plankrankenhaus, SGB 5 § 110)
- BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 9/11 R
Krankenversicherung - Anspruch eines Krankenhausträgers auf Abschluss eines ...
- LSG Baden-Württemberg, 24.10.2011 - L 4 KR 2877/11
Krankenversicherung - Übertragbarkeit eines gem § 109 SGB 5 geschlossenen ...
- BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 17.10
Krankenhausfinanzierung; Krankenhausplan; Versorgungsplanung; innerdienstliche ...
- SG Chemnitz, 31.01.2013 - S 16 SB 768/12
- VG Minden, 14.11.2008 - 6 K 1238/08
- BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/98 R
Privatklinik - Kündigung - Versorgungsvertrag - Nichtauslastung - Krankenhausbett ...
- VG Minden, 22.05.2007 - 6 K 2506/06
Frührehabilitation beim Krankenhaus Versmold erneut auf dem Prüfstand
- BSG, 24.04.1995 - 3 BS 1/94
Rechtsweg bei Klage auf Genehmigung der Kündigung eines Versorgungsvertrages
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Querverweise
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- Gerichtsverfassung
- Rechtsweg und Zuständigkeit
- § 51