Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Krankenversicherung -
| Viertes Kapitel - Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (§§ 69 - 140h) |
| Vierter Abschnitt - Beziehungen zu Krankenhäusern und Vertragsärzten (§§ 115 - 123) |
(1) Sozialpädiatrische Zentren, die fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen und die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche sozialpädiatrische Behandlung bieten, können vom Zulassungsausschuß (§ 96) zur ambulanten sozialpädiatrischen Behandlung von Kindern ermächtigt werden. Die Ermächtigung ist zu erteilen, soweit und solange sie notwendig ist, um eine ausreichende sozialpädiatrische Behandlung sicherzustellen.
(2) Die Behandlung durch sozialpädiatrische Zentren ist auf diejenigen Kinder auszurichten, die wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Krankheit oder einer drohenden Krankheit nicht von geeigneten Ärzten oder in geeigneten Frühförderstellen behandelt werden können. Die Zentren sollen mit den Ärzten und den Frühförderstellen eng zusammenarbeiten.
Rechtsprechung zu § 119 SGB V
60 Entscheidungen zu § 119 SGB V in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Bayern, 21.07.2010 - L 12 KA 65/09
Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ermächtigung zur Teilnahme an der ...
- LSG Hessen, 29.09.2010 - L 4 KA 49/08
Vertragsärztliche Versorgung - Anspruch auf Erteilung einer Ermächtigung für ein ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 34/10 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung und Vergütung sozialpädiatrischer ...
- SG Marburg, 30.04.2008 - S 12 KA 393/07
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung zur ambulanten sozialpädiatrischen ...
- BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 34/10 R
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 3 KA 29/08
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines sozialpädiatrischen Zentrums - ...
- SG Dresden, 07.06.2006 - S 15 KA 23/03
Ermächtigung zur ambulanten sozialpädiatrischen Behandlung von Kindern in der ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - L 11 KA 2/09
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Bayern, 23.03.2011 - L 12 KA 120/10
- SG Dortmund, 07.03.2003 - S 26 KA 193/01
Vertragsarztrecht
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Querverweise
- SGB V
- Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
- Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten
- Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung
- § 75 (Inhalt und Umfang der Sicherstellung)
- Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen
- § 113 (Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung der Krankenhausbehandlung)
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- Gerichtsverfassung
- Sozialgerichte
- § 10