Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Krankenversicherung -
| Sechstes Kapitel - Organisation der Krankenkassen (§§ 143 - 206) |
| Dritter Abschnitt - Mitgliedschaft und Verfassung (§§ 186 - 197b) |
| Erster Titel - Mitgliedschaft (§§ 186 - 193) |
Rechtsprechung zu § 191 SGB V
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