Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Krankenversicherung -
| Drittes Kapitel - Leistungen der Krankenversicherung (§§ 11 - 68) |
| Dritter Abschnitt - Leistungen zur Verhütung von Krankheiten, betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Förderung der Selbsthilfe (§§ 20 - 24b) |
(1) Die Krankenkasse soll in der Satzung Leistungen zur primären Prävention vorsehen, die die in den Sätzen 2 und 3 genannten Anforderungen erfüllen. Leistungen zur Primärprävention sollen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen beschließt gemeinsam und einheitlich unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes prioritäre Handlungsfelder und Kriterien für Leistungen nach Satz 1, insbesondere hinsichtlich Bedarf, Zielgruppen, Zugangswegen, Inhalten und Methodik.
(2) Die Ausgaben der Krankenkassen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach Absatz 1 und nach den §§ 20a und 20b sollen insgesamt im Jahr 2006 für jeden ihrer Versicherten einen Betrag von 2,74 Euro umfassen; sie sind in den Folgejahren entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 des Vierten Buches anzupassen.
Rechtsprechung zu § 20 SGB V
52 Entscheidungen zu § 20 SGB V in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 30.04.2009 - V R 6/07
Ärztlich verordnetes Funktionstraining umsatzsteuerfrei
Zum selben Verfahren:
- FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2005 - 2 K 1393/01
Rückenschule, Organgymnastik und Atemtherapie in Rheumagruppen als ...
- FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2005 - 2 K 1393/01
- BFH, 07.07.2005 - V R 23/04
Ernährungsberatung umsatzsteuerfrei?
Zum selben Verfahren:
- FG Düsseldorf, 03.03.2004 - 5 K 7317/01
Umsatzsteuerbefreiung; Heilberufliche Tätigkeit; Ernährungsberatung; ...
- FG Düsseldorf, 03.03.2004 - 5 K 7317/01
- FG Hamburg, 03.07.2009 - 6 K 167/08
Umsatzsteuerfreiheit: Yoga-Kurse als Heilbehandlungsleistungen
- FG Münster, 13.12.2011 - 15 K 1041/08
Umsatzsteuer: Befreiung oder ermäßigter Steuersatz für Schwimm- und ...
- BFH, 14.10.2010 - V B 152/09
Steuerfreie Heilbehandlungsleistung
Zum selben Verfahren:
- FG Münster, 10.11.2009 - 15 K 393/04
Besteuerung von Umsätzen aus einer sog. Rückenschule; Steuerfreiheit von ...
- FG Münster, 10.11.2009 - 15 K 393/04
- FG Köln, 28.08.2007 - 8 K 3104/05
Umsatzsteuerfreiheit der Umsätze aus einer Ernährungsberatung; Durchführen einer ...
- SG Augsburg, 26.01.2012 - S 10 KR 170/11
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Querverweise
- SGB V
- Leistungen der Krankenversicherung
- Übersicht über die Leistungen
- § 11 (Leistungsarten)
- Leistungen zur Verhütung von Krankheiten, betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Förderung der Selbsthilfe
- § 20a (Betriebliche Gesundheitsförderung)
- Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
- Beziehungen zu Leistungserbringern in der integrierten Versorgung
- § 140b (Verträge zu integrierten Versorgungsformen)
- Finanzierung
- Beiträge
- Beitragssätze, Zusatzbeitrag
- § 242 (Kassenindividueller Zusatzbeitrag)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Einkommen
- Steuerfreie Einnahmen
- § 3
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