Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Krankenversicherung -
| Achtes Kapitel - Finanzierung (§§ 220 - 274) |
| Erster Abschnitt - Beiträge (§§ 220 - 256) |
| Erster Titel - Aufbringung der Mittel (§§ 220 - 225) |
(1) Der Bund leistet zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen 7,2 Milliarden Euro für das Jahr 2009 und 11,8 Milliarden Euro für das Jahr 2010 in monatlich zum ersten Bankarbeitstag zu überweisenden Teilbeträgen an den Gesundheitsfonds. Die Leistungen des Bundes erhöhen sich in den Folgejahren um jährlich 1,5 Milliarden Euro bis zu einer jährlichen Gesamtsumme von 14 Milliarden Euro.
(2) Der Gesundheitsfonds überweist von den ihm zufließenden Leistungen des Bundes nach Absatz 1 den auf die Landwirtschaftlichen Krankenkassen entfallenden Anteil an der Beteiligung des Bundes an den Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zur Weiterleitung an die Landwirtschaftlichen Krankenkassen. Der Überweisungsbetrag nach Satz 1 bemisst sich nach dem Verhältnis der Anzahl der Versicherten dieser Krankenkassen zu der Anzahl der Versicherten aller Krankenkassen; maßgebend sind die Verhältnisse am 1. Juli des Vorjahres.
Rechtsprechung zu § 221 SGB V
50 Entscheidungen zu § 221 SGB V in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BSG, 02.09.2009 - B 12 KR 4/08 R
Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - pauschale Abgeltung der ...
Zum selben Verfahren:
- SG Köln, 07.12.2007 - S 26 KR 89/05
Krankenversicherung
- SG Köln, 07.12.2007 - S 26 KR 89/05
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
Private Krankenversicherungen müssen mehr Wettbewerb hinnehmen // ...
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 12/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen ...
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 13/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen ...
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 28/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen ...
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 29/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen ...
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 30/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen ...
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 36/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen ...
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 12/04 R
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