Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Krankenversicherung -

   Neuntes Kapitel - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (§§ 275 - 283)   
   Erster Abschnitt - Aufgaben (§§ 275 - 277)   
§ 275a

(weggefallen)

Literatur im Internet zu § 275a SGB V

Querverweise

Auf § 275a SGB V verweisen folgende Vorschriften:
    SGB V
      Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
        Aufgaben
          § 276 (Zusammenarbeit)

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