Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Krankenversicherung -
| Zehntes Kapitel - Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz (§§ 284 - 305b) |
| Zweiter Abschnitt - Übermittlung und Aufbereitung von Leistungsdaten, Datentransparenz (§§ 294 - 303f) |
| Erster Titel - Übermittlung von Leistungsdaten (§§ 294 - 303) |
(1) Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Krankheit eine Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung oder deren Spätfolgen oder die Folge oder Spätfolge eines Arbeitsunfalls, eines sonstigen Unfalls, einer Körperverletzung, einer Schädigung im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes oder eines Impfschadens im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ist oder liegen Hinweise auf drittverursachte Gesundheitsschäden vor, sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sowie die Krankenhäuser nach § 108 verpflichtet, die erforderlichen Daten, einschließlich der Angaben über Ursachen und den möglichen Verursacher, den Krankenkassen mitzuteilen. Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die nach § 116 des Zehnten Buches auf die Krankenkassen übergehen, übermitteln die Kassenärztlichen Vereinigungen den Krankenkassen die erforderlichen Angaben versichertenbezogen.
(2) Liegen Anhaltspunkte für ein Vorliegen der Voraussetzungen des § 52 Abs. 2 vor, sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sowie die Krankenhäuser nach § 108 verpflichtet, den Krankenkassen die erforderlichen Daten mitzuteilen. Die Versicherten sind über den Grund der Meldung nach Satz 1 und die gemeldeten Daten zu informieren.
Rechtsprechung zu § 294a SGB V
13 Entscheidungen zu § 294a SGB V in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2009 - L 1 KR 152/08
Krankenversicherung - Krankenhaus - Anspruch der gesetzlichen Krankenkasse auf ...
- SG Berlin, 01.06.2004 - S 82 KR 2038/02
- SG Potsdam, 27.03.2008 - S 1 KA 191/06
Übermittlung von Leistungsdaten in der gesetzlichen Krankenversicherung - ...
- LG Bochum, 22.08.2008 - 5 S 72/08
- BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 64/01 R
Krankenkasse - Überprüfung der Krankenhausabrechnung - richtige Zuordnung der ...
- BGH, 23.03.2010 - VI ZR 327/08
Versicherungsrecht - Anspruch der Krankenkasse auf Pflegedokumentation
Zum selben Verfahren:
- LG Essen, 28.10.2008 - 15 S 120/08
Sozialrecht
- LG Essen, 28.10.2008 - 15 S 120/08
- BVerwG, 11.05.1989 - 3 C 68.85
- BGH, 23.03.2010 - VI ZR 249/08
Versicherungsrecht - Anspruch des Versicherers auf Einsicht in Dokumentation
Zum selben Verfahren:
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

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Querverweise
- SGB V
- Finanzierung
- Finanzausgleiche und Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds
- Finanzausgleich in der Krankenversicherung der Rentner
- § 268 (Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs)
- Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz
- Übermittlung und Aufbereitung von Leistungsdaten, Datentransparenz
- Übermittlung von Leistungsdaten
- § 296 (Auffälligkeitsprüfungen)
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 306 (Zusammenarbeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten)
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