Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Krankenversicherung -
| Elftes Kapitel - Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 306 - 307b) |
(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 291a Abs. 8 Satz 1 eine dort genannte Gestattung verlangt oder mit dem Inhaber der Karte eine solche Gestattung vereinbart.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
| 1. | a) | als Arbeitgeber entgegen § 204 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1, oder | |
| b) | entgegen § 204 Abs. 1 Satz 3, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1, oder § 205 Nr. 3 oder | ||
| c) | als für die Zahlstelle Verantwortlicher entgegen § 202 Satz 1 | ||
| eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, | |||
| 2. | entgegen § 206 Abs. 1 Satz 1 eine Auskunft oder eine Änderung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder mitteilt oder | ||
| 3. | entgegen § 206 Abs. 1 Satz 2 die erforderlichen Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt. | ||
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu Zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.
Rechtsprechung zu § 307 SGB V
16 Entscheidungen zu § 307 SGB V in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 36/01 R
Berufungsausschluss erfasst nicht Disziplinarbescheide gegenüber Vertragsärzten - ...
- SG Berlin, 22.07.2011 - S 208 KR 299/11
Krankenversicherung - Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger ...
- BSG, 22.06.2010 - B 1 A 1/09 R
Krankenversicherung - Ausgestaltung von Wahltarifen - keine Staffelung der ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2008 - L 9 B 24/08
Beitragsbemessung bei Pflichtversicherten nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V; ...
- LSG Hessen, 11.12.2003 - L 1 KR 1298/01
Krankenversicherung - Beitragsfestsetzung - Einkünfte aus Kapitalvermögen ...
- BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 16/01 R
Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenkassen // Für Versicherte könnte sich ein ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 22.01.2003 - B 12 KR 16/01 R
- BSG, 22.01.2003 - B 12 KR 18/01 R
- BSG, 22.01.2003 - B 12 KR 3/02 R
- BSG, 23.01.2003 - B 12 KR 19/01 R
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen auf dem Prüfstand // über ...
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