Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Krankenversicherung -
Elftes Kapitel - Telematikinfrastruktur (§§ 306 - 383) |
Erster Abschnitt - Anforderungen an die Telematikinfrastruktur (§§ 306 - 309) |
(1) 1Die Rechte der betroffenen Person nach den Artikeln 12 bis 22 der Verordnung (EU) 679/2016 sind gegenüber den Verantwortlichen nach § 307 ausgeschlossen, soweit diese Rechte von dem Verantwortlichen nach § 307 und dessen Auftragsverarbeiter nicht oder nur unter Umgehung von Schutzmechanismen wie insbesondere der Verschlüsselung oder der Anonymisierung gewährleistet werden können. 2Ist es einem Verantwortlichen nach § 307 nur unter Umgehung von Schutzmechanismen wie insbesondere der Verschlüsselung oder der Anonymisierung, die eine Kenntnisnahme oder Identifizierung ausschließen, möglich, Rechte der betroffenen Person zu befriedigen, so ist der Verantwortliche nicht verpflichtet, zur bloßen Einhaltung datenschutzrechtlicher Betroffenenrechte zusätzliche Informationen aufzubewahren, einzuholen oder zu verarbeiten oder Sicherheitsvorkehrungen aufzuheben.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist oder berechtigte Zweifel an der behaupteten Unmöglichkeit nach Absatz 1 bestehen.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz) vom 14.10.2020
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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20.10.2020 | Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz) | 14.10.2020 |
infrastruktur § 307Datenschutz-
rechtliche Verantwortlichkeiten § 308Vorrang von technischen Schutzmaßnahmen § 309Protokollierung
Rechtsprechung zu § 308 SGB V
35 Entscheidungen zu § 308 SGB V in unserer Datenbank:
- BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08
Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - L 6 KR 41/11
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- KG, 28.09.1999 - 5 U 4955/98
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- BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 13/99 R
Verfassungsmäßigkeit der Einführung der Beitragsbemessungsgrenze West in ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2002 - L 16 KR 15/99
- LSG Niedersachsen, 14.12.1994 - L 4 KR 23/94
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- LSG Berlin, 17.06.1998 - L 7 Ka 57/96
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