Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Krankenversicherung -
| Zwölftes Kapitel - Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands (§§ 308 - 313a) |
(1) (weggefallen)
(2) Die im Beitrittsgebiet bestehenden ärztlich geleiteten kommunalen, staatlichen und freigemeinnützigen Gesundheitseinrichtungen einschließlich der Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens (Polikliniken, Ambulatorien, Arztpraxen) sowie diabetologische, nephrologische, onkologische und rheumatologische Fachambulanzen nehmen in dem Umfang, in dem sie am 31. Dezember 2003 zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind, weiterhin an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Im Übrigen gelten für die Einrichtungen nach Satz 1 die Vorschriften dieses Buches, die sich auf medizinische Versorgungszentren beziehen, entsprechend.
(2a) (weggefallen)
(3) (weggefallen)
(4) (weggefallen)
(5) § 83 gilt mit der Maßgabe, daß die Verbände der Krankenkassen mit den ermächtigten Einrichtungen oder ihren Verbänden im Einvernehmen mit den kassenärztlichen Vereinigungen besondere Verträge schließen können.
(6) (weggefallen)
(7) Bei Anwendung des § 95 gilt das Erfordernis des Absatzes 2 Satz 3 dieser Vorschrift nicht
| a) | für Ärzte, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet die Facharztanerkennung besitzen, | |
| b) | für Zahnärzte, die bereits zwei Jahre in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet zahnärztlich tätig sind. |
(8) Die Absätze 5 und 7 gelten nicht in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Teil des Landes Berlin.
Rechtsprechung zu § 311 SGB V
63 Entscheidungen zu § 311 SGB V in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 35/93
- LSG Berlin, 17.06.1998 - L 7 Ka 57/96
Zum selben Verfahren:
- BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 47/98 R
Zulassung einer Fachambulanz mit Dispensaireauftrag an einer Hochschulklinik zur ...
- BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 47/98 R
- LSG Brandenburg, 12.03.2003 - L 5 KA 6/01
- BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 47/97 B
Zulassung von Ambulanzen von Krankenhäusern als Gesundheitseinrichtungen iS. des ...
- SG Berlin, 17.11.2010 - S 71 KA 321/07
(Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsregelungen der Kassenärztlichen ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - L 7 KA 36/01
Vergütung ärztlicher Leistungen bei Einrichtungen nach § 311 Abs. 2 SGB 5
- LSG Sachsen, 25.09.1996 - L 1 Ka 3/95
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2006 - L 7 KA 28/01
Kassenärztliche Vereinigung - kein gesondertes Honorarkontingent für Impf- und ...
- BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 60/96
Voraussetzungen des Status einer kirchlichen Fachambulanz
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