Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Krankenversicherung -

   Zwölftes Kapitel - Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands (§§ 308 - 313a)   
§ 313

(weggefallen)

Rechtsprechung zu § 313 SGB V

22 Entscheidungen zu § 313 SGB V in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:

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Literatur im Internet zu § 313 SGB V

Querverweise

Auf § 313 SGB V verweisen folgende Vorschriften:
    SGB V
      Organisation der Krankenkassen
        Arten der Krankenkassen
          Ortskrankenkassen
            § 145 (Vereinigung innerhalb eines Landes auf Antrag)

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