Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Krankenversicherung -
| Drittes Kapitel - Leistungen der Krankenversicherung (§§ 11 - 68) |
| Fünfter Abschnitt - Leistungen bei Krankheit (§§ 27 - 52a) |
| Zweiter Titel - Krankengeld (§§ 44 - 51) |
(1) Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben. Haben diese Versicherten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie entweder einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben bei einem Leistungsträger mit Sitz im Inland oder einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung mit Sitz im Inland zu stellen haben.
(2) Erfüllen Versicherte die Voraussetzungen für den Bezug der Regelaltersrente oder Altersrente aus der Alterssicherung der Landwirte bei Vollendung des 65. Lebensjahres, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie den Antrag auf diese Leistung zu stellen haben.
(3) Stellen Versicherte innerhalb der Frist den Antrag nicht, entfällt der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist. Wird der Antrag später gestellt, lebt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag der Antragstellung wieder auf.
Rechtsprechung zu § 51 SGB V
82 Entscheidungen zu § 51 SGB V in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Düsseldorf, 22.10.2008 - 27 U 2/08
Vergabe - Vergabe von Rabattverträgen bei patentgeschützten Wirkstoffen
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2009 - L 1 KR 126/09
(Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - aufschiebende ...
- LSG Bayern, 10.05.2006 - L 1 R 4230/04
Zum selben Verfahren:
- BSG, 26.06.2008 - B 13 R 141/07 R
Erstattungsanspruch - Krankenkasse - Rentenversicherungsträger - Umdeutung - ...
- BSG, 26.06.2008 - B 13 R 141/07 R
- LSG Baden-Württemberg, 09.03.2007 - L 4 R 1006/06
Krankenversicherung - Krankengeld - Aufforderung eines Versicherten bezüglich ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 26.06.2008 - B 13 R 37/07 R
Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegen den Rentenversicherungsträger wegen ...
- BSG, 26.06.2008 - B 13 R 37/07 R
- BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 6/03 R
Krankenversicherung - berechtigtes Interesse - Zustimmung - Krankenkasse - auf ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Baden-Württemberg, 12.10.2001 - L 4 KR 4475/00
Rücknahme eines fingierten Rentenantrags, Verschiebung des Versicherungsfalls der ...
- LSG Baden-Württemberg, 12.10.2001 - L 4 KR 4475/00
- OLG Düsseldorf, 16.04.2008 - Verg 57/07
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Querverweise
- SGB V
- Leistungen der Krankenversicherung
- Übersicht über die Leistungen
- § 11 (Leistungsarten)
- Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
- Beziehungen zu Leistungserbringern in der integrierten Versorgung
- § 140b (Verträge zu integrierten Versorgungsformen)
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen
- Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
- § 45 (Leistungen zum Lebensunterhalt)