Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Krankenversicherung -
| Drittes Kapitel - Leistungen der Krankenversicherung (§§ 11 - 68) |
| Zehnter Abschnitt - Weiterentwicklung der Versorgung (§§ 63 - 68) |
(1) Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Versicherte, die regelmäßig Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25 und 26 oder qualitätsgesicherte Leistungen der Krankenkasse zur primären Prävention in Anspruch nehmen, Anspruch auf einen Bonus haben, der zusätzlich zu der in § 62 Abs. 1 Satz 2 genannten abgesenkten Belastungsgrenze hinaus zu gewähren ist.
(2) Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung auch vorsehen, dass bei Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durch Arbeitgeber sowohl der Arbeitgeber als auch die teilnehmenden Versicherten einen Bonus erhalten.
(3) Die Aufwendungen für Maßnahmen nach Absatz 1 müssen mittelfristig aus Einsparungen und Effizienzsteigerungen, die durch diese Maßnahmen erzielt werden, finanziert werden. Die Krankenkassen haben regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, über diese Einsparungen gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde Rechenschaft abzulegen. Werden keine Einsparungen erzielt, dürfen keine Boni für die entsprechenden Versorgungsformen gewährt werden.
Rechtsprechung zu § 65a SGB V
15 Entscheidungen zu § 65a SGB V in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Hessen, 04.12.2008 - L 1 KR 150/08
Krankenversicherung - Bonusregelung für gesundheitsbewusstes Verhalten - ...
- LSG Baden-Württemberg, 19.05.2009 - L 11 KR 3718/08
Krankenversicherung - Satzungsbestimmung - Bonus für gesundheitsbewusstes ...
- LSG Hessen, 15.09.2011 - L 1 KR 89/10
Auskunftsbeschluss des Bundeskartellamtes rechtswidrig
- LSG Schleswig-Holstein, 10.12.2008 - L 5 KR 86/08
Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung für integrierte Versorgung, ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 16 KR 81/08
Krankenversicherung
- BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 10/07 R
Krankenversicherung - Belastungsgrenze - Arbeitslosengeld-II-Bezieher - ...
- BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 4/10 R
Krankenversicherung - Übernahme der Krankenbehandlung für den Träger der ...
- BSG, 17.06.2008 - B 1 KR 30/07 R
Krankenversicherung - Übernahme der Krankenbehandlung für nicht versicherte ...
- LSG Hessen, 08.02.2010 - L 8 KR 294/09
Krankenversicherung - Bonusregelung für gesundheitsbewusstes Verhalten - kein ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 4 N 136.06
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Querverweise
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
- Hilfen zur Gesundheit
- § 52 (Leistungserbringung, Vergütung)
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