Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
| Zweites Kapitel - Leistungen (§§ 9 - 124) |
| Erster Abschnitt - Leistungen zur Teilhabe (§§ 9 - 32) |
| Erster Unterabschnitt - Voraussetzungen für die Leistungen (§§ 9 - 12) |
(1) Leistungen zur Teilhabe werden nicht für Versicherte erbracht, die
| 1. | wegen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit, einer Schädigung im Sinne des sozialen Entschädigungsrechts oder wegen eines Einsatzunfalls, der Ansprüche nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz begründet, gleichartige Leistungen eines anderen Rehabilitationsträgers oder Leistungen zur Eingliederung nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz erhalten können, | |
| 2. | eine Rente wegen Alters von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente beziehen oder beantragt haben, | |
| 3. | eine Beschäftigung ausüben, aus der ihnen nach beamtenrechtlichen oder entsprechenden Vorschriften Anwartschaft auf Versorgung gewährleistet ist, | |
| 4. | als Bezieher einer Versorgung wegen Erreichens einer Altersgrenze versicherungsfrei sind, | |
| 4a. | eine Leistung beziehen, die regelmäßig bis zum Beginn einer Rente wegen Alters gezahlt wird, oder | |
| 5. | sich in Untersuchungshaft oder im Vollzug einer Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung befinden oder einstweilig nach § 126a Abs. 1 der Strafprozessordnung untergebracht sind. Dies gilt nicht für Versicherte im erleichterten Strafvollzug bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. |
(2) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen zur Rehabilitation erbracht, deren Kosten aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind. Dies gilt nicht, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind.
Rechtsprechung zu § 12 SGB VI
134 Entscheidungen zu § 12 SGB VI in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R
Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 14.12.2006 - B 4 R 19/06 R
Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss - Erstattungsanspruch ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2005 - L 8 R 121/05
Rentenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2005 - L 8 R 121/05
- BSG, 26.07.2007 - B 13 R 38/06 R
Anspruch der Krankenkasse gegen den Rentenversicherungsträger auf Erstattung von ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 02.11.2010 - B 1 KR 9/10 R
Anschlussheilbehandlung - Arbeitslosengeld - Altersrente - Altersteilzeit - ...
- LSG Hessen, 06.01.2011 - L 5 R 486/10
Gesetzliche Rentenversicherung - Leistung zur medizinischen Rehabilitation in ...
Zum selben Verfahren:
- SG Fulda, 08.11.2010 - S 3 R 250/10
Rentenversicherung - Leistung zur Teilhabe - Drogentherapie - vorzeitige ...
- SG Fulda, 08.11.2010 - S 3 R 250/10
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Querverweise
- SGB VI
- Leistungen
- Leistungen zur Teilhabe
- Umfang der Leistungen
- Sonstige Leistungen
- § 31 (Sonstige Leistungen)
- Finanzierung
- Beiträge und Verfahren
- Beiträge
- Beitragsbemessungsgrundlagen
- § 165 (Beitragspflichtige Einnahmen selbständig Tätiger)
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- § 42 (Zuständigkeit für Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen)