Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
| Zweites Kapitel - Leistungen (§§ 9 - 124) |
| Erster Abschnitt - Leistungen zur Teilhabe (§§ 9 - 32) |
| Zweiter Unterabschnitt - Umfang der Leistungen (§§ 13 - 32) |
| Zweiter Titel - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 15 - 19) |
(1) Die Träger der Rentenversicherung erbringen im Rahmen von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen nach den §§ 26 bis 31 des Neunten Buches, ausgenommen Leistungen nach § 26 Abs. 2 Nr. 2 und § 30 des Neunten Buches. Zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz wird nur erbracht, wenn sie unmittelbar und gezielt zur wesentlichen Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, insbesondere zur Ausübung des bisherigen Berufs, erforderlich und soweit sie nicht als Leistung der Krankenversicherung oder als Hilfe nach dem Fünften Kapitel des Zwölften Buches zu erbringen ist.
(2) Die stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden einschließlich der erforderlichen Unterkunft und Verpflegung in Einrichtungen erbracht, die unter ständiger ärztlicher Verantwortung und unter Mitwirkung von besonders geschultem Personal entweder von dem Träger der Rentenversicherung selbst betrieben werden oder mit denen ein Vertrag nach § 21 des Neunten Buches besteht. Die Einrichtung braucht nicht unter ständiger ärztlicher Verantwortung zu stehen, wenn die Art der Behandlung dies nicht erfordert. Die Leistungen der Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation müssen nach Art oder Schwere der Erkrankung erforderlich sein.
(3) Die stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sollen für längstens drei Wochen erbracht werden. Sie können für einen längeren Zeitraum erbracht werden, wenn dies erforderlich ist, um das Rehabilitationsziel zu erreichen.
Rechtsprechung zu § 15 SGB VI
149 Entscheidungen zu § 15 SGB VI in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 RA 114/03
Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät - Zuständigkeitsabgrenzung - ...
- OVG Hamburg, 17.02.2004 - 1 Bf 34/03
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2012 - L 22 R 1257/11
Kostenerstattung - Hörgerät - Hilfsantrag im Berufungsverfahren
- BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 25/10 R
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Arbeitstherapie für gesetzlich ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2010 - L 4 KR 212/07
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Leistungen zur Teilhabe - kein ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2010 - L 4 KR 212/07
- BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2007 - L 10 R 247/05
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät - ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2007 - L 10 R 247/05
- LSG Bayern, 27.11.2012 - L 13 R 661/10
- BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R
Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen ...
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